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Das Recht "Lexikon" und die Pflege von Wörterbüchern
In PRINT NGEN können Benutzer:innen mit entsprechender Berechtigung die Wörterbücher für die Silbentrennung und Rechtschreibung pflegen.
Funktionalitäten des Rechts "Lexikon" und der Pflege von Wörterbüchern
Rechtschreibung und Silbentrennung
Pflege von Wörterbüchern
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Beschreibung
Das folgende Video gibt einen Einblick in die Thematik des Rechts "Lexikon" und der Pflege von Wörterbüchern:
Damit ein bzw. eine Benutzer:in die Rechtschreibung und Silbentrennung pflegen darf, wird das Recht “Lexikon” benötigt. Um die Lexika zu öffnen, muss in der Standard-Werkzeugleiste der Menüpunkt “Lexika” aufgerufen werden:
Anschließend öffnen sich die Lexika mit den zwei Fenstern “Silbentrennung” und “Rechtschreibung”:
Begriffe, die neu den Lexika hinzugefügt werden sollen, werden in der “Benutzerpflege” zunächst gesammelt. Jeder bzw. jede Benutzer:in kann der “Benutzerpflege” ein Wort hinzufügen. Dieses ist aber nicht sofort im Lexikon enthalten, sondern wird erstmal nur der Liste mit neuen Vorschlägen (“Benutzerpflege”) hinzugefügt. Prinzipiell gilt für jeden bzw. jede Benutzer:in das Standard-Lexikon:
Benutzer:innen mit der entsprechenden Berechtigung können sich immer mal wieder die “Benutzerpflege” ansehen und entsprechende Begriffe mit STRG+C und anschließendem “Ablegen” in das Standard-“benutzer”-Lexikon kopieren oder diese aus der “Benutzerpflege” löschen. Die Begriffe sind dann im Standard-Lexikon enthalten und werden nicht mehr unterkringelt dargestellt. Anschließend sollten sie aus der “Benutzerpflege” entfernt werden.
Weiterhin ist es über den Menüpunkt “Wort in Wörterbuch aufnehmen” möglich, ein Wort direkt in das “benutzer” Wörterbuch aufzunehmen (z. B. aus einem Artikel heraus). Diese Funktion steht allerdings nur Benutzer:innen zur Verfügung, die auch das Recht “Lexikon” besitzen.
Berechtigung erteilen
Bei einem bzw. einer Benutzer:in kann in den Eigenschaften unter “Weitere Einstellungen” das Recht “Lexikon” vergeben werden. Indem das Dreipunkt-Menü geöffnet wird, kann das Recht “Lexikon” angehakt werden:
Nach anschließendem “Ablegen” kann der bzw. die neu berechtigte Benutzer:in das “Lexika” nun öffnen und bearbeiten.
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