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Mitwirkungspflichten: [5-06] Gestaltungspauschale
In PRINT NGEN gibt es die Möglichkeit, in Abhängigkeit des Anzeigentyps und des Rechnungsmandanten eine Gestaltungspauschale zu berechnen. Hierfür werden Angaben zum Rechnungsmandanten, Anzeigentyp und der jeweiligen Höhe der Pauschale benötigt.
Die Gestaltungspauschale kann nachträglich vom Erfasser eines Auftrages in den Preisdetails bearbeitet und gelöscht werden. Die Gestaltungspauschale wird je Auftragselement (Motiv) berechnet und ist nicht Gegenstand von Rabatten und Provisionen. Dokumentation: Preise.
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
Es sind folgende Informationen in der unten stehenden Excel einzutragen:
Angabe des Rechnungsmandanten als Kürzel (siehe auch Mitwirkungspflichten: [5-17] Angabe Rechnungsmandanten)
Angabe des Anzeigentyps als Kürzel (siehe auch Mitwirkungspflichten: [5-27] Abschlüsse)
Angabe des Netto-Betrags der Gestaltungspauschale
Beispiel:
Rechnungsmandant | Anzeigentyp | Betrag der Gestaltungspauschale (netto) |
---|---|---|
AA | KU | 12,95 |
AA | SA | 7,50 |
AB | WO | 0,00 |
AB | KU | 14,95 |
Mitwirkung
In nachfolgendem Dokument bitte die o. g. Informationen eintragen: Mitwirkungspflicht-KAS-Gestaltungspauschale.xlsx - bitte vorbelegtes Beispiel bei Bedarf überschreiben
Default
Es werden keine Default-Werte hinterlegt.
Testing
Es sind eigenständige kundenseitige Tests in den dafür vorbereiteten Umgebungen durchzuführen. Dies ist insbesondere über die Erstellung und Berechnung von Aufträgen mit und ohne Anzeigentypen mit Gestaltungspauschale möglich.
Anpassung im Betrieb
Sollten Sie in der Betriebsphase die o.g. Werte anpassen oder ergänzen wollen, bitten wir Sie, dafür ein Ticket mit der Angabe der gewünschten Änderungen aufzugeben.