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Mitwirkungspflichten im kaufmännischen System für den Werbemarkt

In diesem Abschnitt stehen sämtliche Mitwirkungspflichten für das kaufmännische System für den Werbemarkt. Dokumentation: Kaufmännisches System für den Werbemarkt.

Im Zuge der Projektierung müssen von dem bzw. der Kund:in die vereinbarten Mitwirkungen und Beistellungen fristgerecht erbracht werden. Diese werden “Mitwirkungen” bzw. “Mitwirkungspflichten” sowohl für Mitwirkungen als auch Beistellungen genannt. Damit soll eine verzögerungsfreie Projektierung im Systemsetup gewährleistet werden.

Alle Informationen, Angaben und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung durch PEIQ erforderlich sind, müssen deshalb rechtzeitig von dem bzw. der Kund:in bereitgestellt werden.

Mitwirkungspflichten

Welche Mitwirkungspflichten im kaufmännischen System für den Werbemarkt relevant sind, kann folgender Übersicht entnommen werden: