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Mitwirkungspflichten: [5-02-02] Stammdatenimport - Branchen

Es ist ein einheitlicher, ggfs. konsolidierter Datensatz zu übergeben.

Dokumentation: Mitwirkungspflichten: [5-02] Stammdaten-Import & Stammdaten-Import.

Beschreibung

  • Mandant
    Sollte keine Mandantentrennung vorgesehen sein, ist das Feld nicht auszufüllen.
    Mandanten-ID. Daten müssen exakt mit Mandantenaufstellung übereinstimmen.

  • Code Branchenart
    z. B. 01

  • Beschreibung Branchenart
    z. B. Auto

  • Code Branche
    z. B. 0100, 0110, 0111

  • Branche Beschreibung
    z. B. Auto Sonstige, KFZ - Überregional, KFZ - regional

Mitwirkung

Bereitstellung der genannten Informationen in folgender Excel:

Mitwirkungspflicht Branchen Stammdaten kfm. Anzeigensystem.xlsx

Es ist ein einheitlicher, ggfs. konsolidierter Datensatz zu übergeben.

Testing

Es sind eigenständige kundenseitige Tests in den dafür vorbereiteten Umgebungen durchzuführen. Insbesondere die stichprobenartige Kontrolle einzelner Geschäftspartner ist durchzuführen.

Anpassung im Betrieb

Definierte Nutzer haben die Möglichkeit, Stammdaten manuell zu pflegen. Siehe Kund:innenverwaltung/Geschäftspartner:innen