PEIQ Knowledge Base

Mitwirkungspflichten im kaufmännischen System für den Werbemarkt

In diesem Abschnitt stehen sämtliche Mitwirkungspflichten für das kaufmännische System für den Werbemarkt. Dokumentation: https://peiq.atlassian.net/wiki/spaces/PPSD/pages/829555135.

Im Zuge der Projektierung müssen von dem bzw. der Kund:in die vereinbarten Mitwirkungen und Beistellungen fristgerecht erbracht werden. Diese werden “Mitwirkungen” bzw. “Mitwirkungspflichten” sowohl für Mitwirkungen als auch Beistellungen genannt. Damit soll eine verzögerungsfreie Projektierung im Systemsetup gewährleistet werden.

Alle Informationen, Angaben und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung durch PEIQ erforderlich sind, müssen deshalb rechtzeitig von dem bzw. der Kund:in bereitgestellt werden.

Mitwirkungspflichten

Welche Mitwirkungspflichten im kaufmännischen System für den Werbemarkt relevant sind, kann folgender Übersicht entnommen werden:

  • Mitwirkungspflichten: [5-01] Anlieferung Schriften für das kaufmännische Anzeigensystem
    Für gelieferte Schriften muss der bzw. die Kund:in sicherstellen, dass diese für den Einsatzzweck (z. B. serverseitiger Einsatz) lizensiert sind oder es sich um lizenzfreie Schriften handelt. Siehe auch https://peiq.atlassian.net/wiki/spaces/PPSD/pages/877658138.

  • Mitwirkungspflichten: [5-10] kaufmännische Onlineprodukte, Onlinepreise, Onlineformate
    Zu den kaufmännischen Onlineprodukten, Onlinepreisen und Onlineformate sind einige Informationen zu übermitteln. Siehe auch https://peiq.atlassian.net/wiki/spaces/PPSD/pages/888143978.

  • Mitwirkungspflichten: [5-11] kfm. Rubriken
    Die kaufmännischen Rubriken müssen nicht mit denen des Anzeigenumbruchs übereinstimmen. Im Anzeigenumbruch können andere Rubriken angegeben werden. Allerdings baut der Umbruch auf den kaufmännischen Rubriken auf. Im Umbruch allerdings gibt es nur 2 Ebenen. Siehe auch .

  • Mitwirkungspflichten: [5-12 & 5-23] Mengengerüst Datensatz kfm. Daten
    Es wird ein Datensatz in Form eines Mengengerüsts in tabellarischer Form (xls oder csv) zu Mengengerüste Print-Anzeigen und Mengengerüste Online-Anzeigen benötigt. Siehe auch .

  • Mitwirkungspflichten: [5-13] Erscheinungstage und Annahmeschluss
    Für Anzeigen und Beilagen müssen entsprechend die Erscheinungstage und der jeweilige Annahmeschluss festgelegt werden. Siehe auch .

  • Mitwirkungspflichten: [5-15] Anzeigenformate
    Damit in PRINT NGEN feste Anzeigenformate buchbar sind, sind in einer Tabelle die Formate bzgl. Zuordnung, techn. Größe, Platzierungsvorgaben und Preisberechnung genauer zu definieren. Siehe auch .

  • Mitwirkungspflichten: [5-18 & 5-19] Belegungen Anzeigen und Beilagen
    Zur Hinterlegung der Ausgaben mit entsprechenden Auflagenzahlen, Belegungen ggfs. in Abhängigkeit zum Mandanten, wird folgende Mitwirkung abgefragt. Siehe auch .

  • Mitwirkungspflichten: [5-22] Fließsatz und Wort/Bild-Anzeigen - Typographische Beschreibung der Vorlagen
    Es werden für das initiale Anlegen des Systems die TOP Beispiel-Anzeigenvorlagen benötigt. Für diese zehn Vorlagen braucht PEIQ detaillierte Informationen über Abmessungen, Farben, Typografische Einstellungen, Abstandsregeln etc. Siehe auch .

  • Mitwirkungspflichten: [5-28] Kostenstellen und Erlösverteilung - Verkauf/Online
    Für diese Mitwirkungspflicht sind Informationen zu Rechnungsmandanten, zum Online Produkttyp, zu Online-Formaten, zur Kurzbezeichnung der Onlinebelegung, zu Kostenstellen und zur Kostenstellenaufteilung nötig. Siehe auch .

  • Mitwirkungspflichten: [5-29] Sonderformate
    Bei Sonderformaten handelt es sich um Sonderwerbeformen, die analog zu den regulären Anzeigenformaten in NGEN in der Auftragserfassungsmaske ausgewählt werden können. Siehe auch .

  • Mitwirkungspflichten: [5-30] Sachkonten - Anzeigen
    Für den Export in nachgelagerte Buchhaltungssysteme können für Anzeigen-Belegungen jeweils verschiedene Sachkonten hinterlegt werden. Siehe auch .

  • Mitwirkungspflichten: [5-32] Kostenstellen und Erlösverteilung - Anzeigen
    Für diese Mitwirkungspflicht sind Informationen zu Rechnungsmandanten, zu Belegungen, zu Kostenstellen sowie zur Kostenstellenaufteilung nötig. Siehe auch .

  • Mitwirkungspflichten: [5-33] Kostenstellen und Erlösverteilung - Beilagen
    Für diese Mitwirkungspflicht sind Informationen zu Rechnungsmandanten, zu Kombis, zu Belegungen, zu Kostenstellen sowie zur Kostenstellenaufteilung nötig. Siehe auch .

  • Mitwirkungspflichten: [7-05] Export Rechnungen für Druck/Postversand
    Der bzw. die Kund:in überstellt eine beschreibende PDF im Rechnungsdesign sowie eventuell verwendete Logos.
    Wichtig dabei: Angabe der X- und Y-Position der verschiedenen fixen Punkte wie Anschrift des bzw. der Rechnungsaussteller:in, Anschrift des bzw. der Rechnungsempfänger:in, Logo, Betreff, Rechnungspositionen etc. Siehe auch .

  • Mitwirkungspflichten: [7-07] SMTP E-Mail-Versand aus PRINT NGEN/CREATE heraus
    Beim Versand von Systemmails über SMTP (Simple Mail Transfer Protokoll) handelt es sich um eine Schnittstelle. Mit dieser Mitwirkungspflicht wird das SMTP Postfach des Kunden in NGEN oder CREATE eingebunden. Siehe auch .

  • Mitwirkungspflichten: Export Anzeigen an Partnerverlage
    Für den Export von Anzeigen an Partnerverlage werden Angaben zum Rechnungsmandanten, zur Ausgabe, sowie zum Partnervertrag benötigt. Der Export erfolgt anhand einer .csv - Liste sowie dem Export der Anzeigenmotiven auf einen FTP-Server. Siehe auch .