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Mit der Funktion “Code einbetten” können berechtigte Benutzer über den BBCODE-Editor freies HTML in einen Beitrag oder eine Veranstaltung einfügen.

Funktionalitäten der Code-einbetten-Funktion

  • Einfügen des Codes über ein Overlay

  • Code-einbetten-Funktion direkt in der Editor-Leiste des BBCODE-Editors erreichbar

  • Eigene Berechtigungsrolle für das Einbetten von HTML-Code

Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Beschreibung

Über die Funktion “Code einbetten” kann über ein Overlay freies HTML eingegeben werden, um Inhalte flexibel zu ergänzen. Die Code-einbetten-Funktion ist im Beitragsformular und im Veranstaltungsformular verfügbar. Die Funktion ist als eigene Berechtigung gedacht. Nur Nutzer, die dieser Berechtigungsgruppe zugeordnet sind, sollen die Möglichkeit haben, Code in einen Beitrag einzubetten. Über die Administration & Moderation kann innerhalb der Berechtigungsgruppen die Berechtigung "Code einfügen" an ausgewählte Nutzer vergeben werden.

Workflow zum Erstellen eines eingebetteten Codes

Über ein Overlay kann von berechtigten Nutzern (Berechtigung “Code einfügen”) freies HTML im Fließtext eingebettet werden. 

[embedcode={id des Code-Elements}][/embedcode]

  1. Auswahl der Code-einbetten-Funktion in der Editor-Leiste.

 

 

 

 

 

3. Platzhalter im Editor. Über den Stift-Button kann der Code bearbeitet, über das X kann der Code aus dem Beitrag entfernt werden.

2. Code einfügen und bearbeiten (Beispiel-Code: Callout with shadow, image & button).

 

4. Anzeige des eingebetteten Codes im Textfeld auf der Detailseite.

Damit für eingebettete Drittinhalte der DSGVO-Workflow greift, sollte das Einbetten von Videos, Social Media Links und Karten über die im System vorgesehenen Buttons vorgenommen werden.

Die Funktionalität des eingebetteten Codes muss vom Benutzer selbst gewährleistet werden. Hierfür sollte der Inhalt zunächst als Entwurf abgespeichert werden. Im Entwurfsmodus kann der eingebettete Code dann überprüft werden.

Tipp: Sollte durch fehlerhaften Code das Kontextmenü zum Bearbeiten des Inhalts nicht mehr aufrufbar sein, kann auf das Formular für den entsprechenden Inhalt über die jeweilige Verwaltung zugegriffen werden.

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