PEIQ Knowledge Base

Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 3 Current »

Hier werden Allgemeines zur Funktionsweise von Workflows beschreiben.

Inhaltsverzeichnis

 Inhaltsverzeichnis anzeigen

Allgemeine Beschreibung

Das Setzen von Eigenschaften in Workflowaktionen

  • Vor dem Setzen von Eigenschaften im Workflow (Aktionen, Komplexe Aktion, Workflowschemata) wird geprüft, ob das Ändern der Eigenschaft überhaupt möglich ist. Ist z. B. die Seite, für die durch den Workflow der Status geändert werden soll, gerade von einem anderen User ausgecheckt, kann der Status nicht durch den Workflow gesetzt werden. (Ausnahme: das Abarbeiten des Workflows erfolgt via Warteschlangen-Aktion, bei der die Einstellung SchreibzugriffErzwingen=ja gesetzt ist. Dann wird dem anderen User der Zugriff entzogen)

  • Ist das Setzen einer Eigenschaft nicht möglich, bricht der Workflow ab.

  • Der Anwender, der den Workflow ausführt, erhält eine Fehlermeldung, falls das Element gerade in Zugriff durch einen Kollegen ist:

    image-20240212-154542.png

Verwandte Seiten

Disclaimer

Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ GmbH erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ GmbH übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.

Nur für PEIQ-Mitarbeiter:

Link der internen Core-Seite (Inline Link)

  • No labels