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Ein Mandant in PRINT NGEN bedeutet die strikte Trennung von Objekten (redaktionell) und Kund:innen/Produktstrukturen (kfm.). D. h. Benutzer:innen haben lediglich Zugriff auf den/die eigene/n Mandant:in und finden keine anderen Inhalte. Alle Inhaltselemente (redaktionell und kaufmännisch) sollten eine/n eindeutigen Mandant:in haben und sind immer nur in einem verfügbar -alternativ als unabhängige Kopie.

Die Frage der Mandantentrennung stellt sich systemübergreifend und damit auch modulübergreifend für die Blattplanung, die Redaktion und das kaufmännische Anzeigensystem für den Werbemarkt.

Funktionalitäten der Mandant:innentrennung

  • Bedeutung eines/r Mandant:in

  • Bereichsübergreifende Auswirkung eines/r Mandant:in

Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Beschreibung

Eine strikte Trennung von Objekten (redaktionell) und Kund:innen/Produktstrukturen (kfm.) hat vor allem die Implikation, dass die Strukturen ebenso getrennt sind. 

  • Das bedeutet, dass die Objekte entweder Mandant:in A oder Mandant:in B zugewiesen sind. Eine Überschneidung und damit auch Vererbung in der Blattplanung ist mandant:innenübergreifend nicht möglich. 

  • Benutzer:innen können sich ebenso nur in Mandant:in A oder Mandant:in B bewegen, so dass die Auffindbarkeit von Inhalten eines/r anderen Mandant:in nicht bzw. nur über einen Benutzer:innenwechsel möglich ist.

  • Im kaufmännischen Bereich sind v. a. “Kundendatenstamm”, “Fakturierung”, “Produktstruktur” und damit u. a. “Rechnungsnummern”, “Vertreterprovisionen” und “Nummernkreis”e mandant:innennabhängig. So kann z. B. eine Belegung mandant:innenabhängige Preise haben.

Wird keine Mandant:innentrennung vollzogen, gibt es lediglich die Unterscheidung nach Objekten.

  • Hier existiert ein einheitlicher Kund:innenstamm (Vertreter:innenprovisionen sind mandant:innenübergreifend) und eine einheitliche Produktstruktur (eine Belegung hat einen Preis). Es ist aber möglich, im kaufmännischen Bereich verschiedene Rechnungsmandant:innen und Erlösverteilungen je Rechnungsmandant:in anzulegen.

  • Die Benutzer:innen finden ebenso die Inhalte und Aufträge aller Objekte. Es ist gekennzeichnet, welcher Inhalt/Auftrag welchem Objekt zugehört. Insbesondere DSGVO-mäßig ist vermutlich zu prüfen, ob die Inhalte und Kund:innendaten des kompletten Konzerns eingesehen werden dürfen.

  • Objektübergreifende Vererbungsstrukturen lassen sich in diesem Modell flexibler abbilden, da über alle Objekte hinweg Inhalte (u. a. ganze Seiten) verwendet und eingesehen werden dürfen.

Die Empfehlung von PEIQ für eine flexiblere, objektübergreifende Darstellung wäre daher keine Mandant:innentrennung. Sollen rechtlich striktere Maßnahmen greifen, wäre die Empfehlung die Mandant:innentrennung.

Diese Entscheidung ist für PEIQ sehr zentral und wichtig, da die Einführung einer Mandant:innentrennung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr oder nur mit massivem Aufwand und damit mit deutlicher Projektverzögerung einherginge. 

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