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Ein Mandant in NGen ist die strikte Trennung von Objekten (redaktionell) und Kunden/Produktstrukturen (kfm.). Dh. User haben lediglich Zugriff auf Ihren Mandant und finden keine anderen Inhalte. Alle Inhaltselemente (redaktionell und kaufmännisch) müssen einen eindeutigen Mandanten haben.

Die Frage der Mandantentrennung stellt sich systemübergreifend und damit modulübergreifend für Blattplanung, Redaktion und kaufmännisches Anzeigensystem.

Funktionalitäten der Mandantentrennung

  • Bedeutung eines Mandanten

  • Bereichsübergreifende Auswirkung eines Mandanten

Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Beschreibung

Eine strikte Trennung hat vor allem die Implikation, dass die Strukturen ebenso getrennt sind. 

  • Das bedeutet, dass die Objekte entweder Mandant A oder Mandant B zugewiesen sind. Eine Überschneidung und damit auch Vererbung in der Blattplanung ist mandantenübergreifend nicht möglich. 

  • Benutzer:innen können sich ebenso nur in Mandant A oder Mandant B bewegen, sodass die Auffindbarkeit von Inhalten eines anderen Mandanten nicht bzw. nur über einen Benutzerwechsel möglich ist

  • Im kaufmännischen Bereich sind v. a. Kundendatenstamm, Fakturierung, Produktstruktur und damit u. a. Rechnungsnummern, Vertreterprovisionen und Nummernkreise mandantenabhängig. So kann z. B. eine Belegung mandantenabhängige Preise haben.

Wird keine Mandantentrennung vollzogen, gibt es lediglich die Unterscheidung nach Objekten.

  • Hier existiert ein einheitlicher Kundenstamm (Vertreterprovisionen sind mandantenübergreifend) und eine einheitliche Produktstruktur (eine Belegung hat einen Preis). Es ist aber möglich, im kaufmännischen Bereich verschiedene Rechnungsmandanten und Erlösverteilungen je Rechnungsmandant anzulegen.

  • Die Benutzer:innen finden ebenso die Inhalte und Aufträge aller Objekte. Es ist gekennzeichnet, welcher Inhalt/Auftrag welchem Objekt zugehört. Insbesondere DSGVO-mäßig ist vermutlich zu prüfen, ob die Inhalte und Kundendaten des kompletten Konzerns eingesehen werden dürfen.

  • Objektübergreifende Vererbungsstrukturen lassen sich in diesem Modell flexibler abbilden, da über alle Objekte hinweg eingesehen und damit auch Inhalte (u. a. ganze Seiten) verwendet werden dürfen.

Die Empfehlung von PEIQ für eine flexiblere, objektübergreifende Darstellung wäre daher keine Mandantentrennung. Sollten Sie rechtlich strikter getrennt sein, wäre die Empfehlung die Mandantentrennung.

Diese Entscheidung ist für PEIQ sehr zentral und wichtig, da die Einführung einer Mandantentrennung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr oder nur mit massivem Aufwand und damit mit deutlicher Projektverzögerung einherginge. 

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