PEIQ Knowledge Base

Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 14 Current »

In der Anzeigenplanung können Anzeigen gesucht, platziert und umbrochen werden.

Funktionalitäten der Anzeigenplanung

  • Anzeigen suchen

  • Anzeigen platzieren

  • Anzeigen markieren

Inhaltsverzeichnis

 Click here to expand...

Allgemeine Beschreibung

In diesem Kapitel wird erklärt, wie Anzeigen in NGen geplant und platziert werden können. Dazu werden im ersten Abschnitt die Voraussetzungen für die Anzeigenplanung geschaffen. Im Anschluss werden Grundbegriffe und Funktionen erklärt, welche für alle Arten von Anzeigen gelten (Übergreifende Festlegungen und Einstellungen ). Da in NGen zwischen verschiedenen Anzeigen-Arten unterschieden wird, folgt im nächsten Absatz eine Unterteilung zwischen den blattbestimmenden Anzeigen, Umbruch-/Kleinanzeigen, den Fülleranzeigen und den Kollektivanzeigen. Hier werden die einzelnen Verwendungen und Funktionen passend zur Anzeige beschrieben. Zuletzt wird auf verschiedene Prüfungen zu Anzeigen eingegangen, wie zum Beispiel den Preflight Check.

Verwandte Seiten

Disclaimer

Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ GmbH erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ GmbH übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.

Nur für PEIQ-Mitarbeiter:innen

/wiki/spaces/CORE/pages/1308655617

  • No labels