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Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Einwilligungen bzw. Bestätigungen von Betroffenen nachweisbar (=protokolliert) eingeholt werden. Jede Änderung der Bestimmungen (und Zwecke) erfordert eine erneute, protokollierte Einwilligung.

Im PEIQ PORTAL wird diese Anforderung über eine Zwischenseite zur Einholung von Bestätigungen der Rechtsdokumente (z. B. AGB und/oder Datenschutzerklärung) nach dem Benutzer-Login umgesetzt. Die Bestätigungen werden pro Benutzer:in protokolliert und berechtigten Benutzern Benutzer:innen im Benutzer-bearbeiten-Formular zur Verfügung gestellt. Die Zwischenseite wird über Gültigkeit und Aktivierung der Rechtsdokumente gesteuert, welche berechtigte Benutzer:innen über die Rechtsdokumenteverwaltung steuern können.

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Im PEIQ PORTAL können berechtigte Nutzer Benutzer:innen Rechtsdokumente, wie beispielsweise AGB und Datenschutzerklärung, selbstständig erfassen, neue Versionen erstellen und über das Gültigkeitsdatum die Bestätigung der neuen Version bei den Nutzern Benutzer:innen einholen. Die Einholung der Bestätigungen erfolgt im über eine Zwischenseite, die Benutzern Benutzer:innen direkt nach dem Login im PORTAL angezeigt wird. Eine Protokolllogik dokumentiert zudem, welcher welche:r Benutzer:in wann welcher Dokumentenversion zugestimmt hat.

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  • Sobald eine neue Version eines Rechtsdokuments (z. B. AGB oder Datenschutzerklärung) aktiviert und gültig ist, werden Benutzer:innen beim erneuten Anmelden auf eine Zwischenseite weitergeleitet, welche die Bestätigung der neuen Dokumente verlangt.

  • Auf der Seite wird die Zusammenfassung (sofern diese beim Anlegen des Rechtsdokuments gepflegt wurde) sowie die neue Version der Dokumente in einem scrollbaren Bereich angezeigt.

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Verwendung der Felder “Zusammenfassung” und “Inhalt” des Rechtsdokumentformulars auf der Zwischenseite nach dem Login

  • Der bzw. die Benutzer:in kann sich erst einloggen, sofern er bzw. sie den neuen Bedingungen zugestimmt hat.

  • Die Zustimmung wird in einer User-History protokolliert. Diese kann von berechtigten Benutzern Benutzer:innen über die Benutzerverwaltung im PORTAL im Benutzer-bearbeiten-Formular eingesehen werden.

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Disclaimer der PEIQ PORTAL - Produktdokumentation
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