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Artikel können über die Suchmaske mit verschiedenen Elementen angereichert werden. Das gewünschte Medium kann per Drag & Drop auf den ausgewählten Artikel gezogen werden.

Funktionalitäten der Inhalteverwendung

  • Einfügen und Bearbeiten von Bildern und Videos per Drag & Drop in den Artikel

  • Einfügen von Agenturmeldungen und E-Mails per Drag & Drop in den Artikel

Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Beschreibung

In PRINT NGEN können Inhalte mit Doppelklick auf die gewünschte Stelle direkt auf der Seite angelegt werden. Es ist sowohl ein seitenabhängiges (Layout vor Text) als auch ein seitenunabhängiges (Text vor Layout) Arbeiten möglich. Um Artikel anzureichern, können über die Suchmaske Bilder, Videos, Agenturmeldungen, Mappen, E-Mails und weitere Assets gefunden werden. Das gewünschte Medium kann per Drag & Drop auf den Artikel gezogen werden.

Es besteht die Möglichkeit, in der Suchmaske nach einzelnen Inhalten oder über die Global-Suche nach allen Elementen gleichzeitig zu suchen.

Einblick in den allgemeinen Funktionsumfang der Inhalteverwendung

Recherche und Einfügen von Elementen

Einfügen von Bildern

https://youtu.be/Hlcb9gEZfL0

Einfügen von Bildern aus einer Bilderbibliothek

An Bild-Elementen in Bilderbibliotheken kann ein Status vergeben werden. Standardmäßig bleibt dieser leer. Dann entsteht bei der Platzierung auf einer Seite eine DBild-Kopie im Status "Kopie". Wird am Bild-Element in der Bibliothek allerdings der Status "Fertig" vergeben, wird die Kopie DBild auf der Seite auch direkt im Status "Fertig" platziert. Der Bildausschnitt lässt sich auf der Seite weiterhin ändern.

Einfügen von Agenturmeldungen

Im folgenden Video wird gezeigt, wie eine Agenturmeldung per Drag & Drop auf einer Seite platziert wird. Beim Platzieren werden Inhalte automatisch übernommen: Der IPTC-Parameter der Stadt wird in die Eigenschaften übernommen. Aus dem Dienst der Meldung wird ein Kürzel erstellt, das am Ende der Meldung positioniert wird.

Die im Video gezeigte Abbildung kann von Powerusern/Vorlagenbauern bearbeitet werden.

https://www.youtube.com/watch?v=HVcnd6lHHks

  1. Über den Menüpunkt “Öffnen” in der Werkzeugleiste den Punkt “Agenturmeldungen”
    auswählen:

  2. Im folgenden Fenster die Suchkriterien eingeben und auf Suchen klicken:

  3. Die gesuchten Agenturtexte werden in einem eigenen Fenster angezeigt. Neu eingelaufene Agenturmeldungen sind gelb unterlegt, nach Doppelklick wird die Meldung im Lesefenster komplett angezeigt. In der Liste ist der Eintrag anschließend weiß (=gesehen/gelesen) unterlegt. Im Lesefenster darunter ist der ausgewählte Volltext zu sehen:

  4. a) Die gewünschte Agenturmeldung in der Liste einmal anklicken und mit gedrückter linker Maustaste auf die Seite ziehen und in den gewünschten Artikelcontainer fallen
    lassen.
    b) Wenn nur ein Teil des Agenturtexts verwenden werden soll: Meldung per Doppelklick im Vorschaufenster anzeigen lassen, mit gedrückter linker Maustaste gewünschte Passage markieren und auf den gewünschten Artikelcontainer ziehen.

  5. Die Meldung im Artikelcontainer fallenlassen und im Fenster, das sich daraufhin öffnet, die notwendigen Informationen eintragen – meist reicht ein neuer Artikelname. Erscheinungstag, Ausgabe und
    Ressort des Artikelcontainers sind voreingestellt:

  6. Nach Klick auf “OK” erscheint der Agenturtext im Artikelcontainer und kann weiter bearbeitet werden:

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Disclaimer

Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ GmbH erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ GmbH übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.

Nur für PEIQ-Mitarbeiter:

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