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In PRINT NGEN gibt es die Möglichkeit, in Abhängigkeit des Anzeigentyps und des Rechnungsmandanten eine Gestaltungspauschale zu berechnen. Hierfür werden Angaben zum Rechnungsmandanten, Anzeigentyp und der jeweiligen Höhe der Pauschale benötigt.

Die Gestaltungspauschale kann nachträglich vom Erfasser eines Auftrages in den Preisdetails bearbeitet und gelöscht werden. Die Gestaltungspauschale wird je Auftragselement (Motiv) berechnet und ist nicht Gegenstand von Rabatten und Provisionen. Dokumentation: Preise.

Inhaltsverzeichnis

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Beschreibung

Es sind folgende Informationen in der unten stehenden Excel einzutragen:

Beispiel:

Rechnungsmandant

Anzeigentyp

Betrag der Gestaltungspauschale (netto)

AA

KU

12,95

AA

SA

7,50

AB

WO

0,00

AB

KU

14,95

Mitwirkung

In nachfolgendem Dokument bitte die o. g. Informationen eintragen: https://nextcloud.gogolpublishingcloud.com/s/3ijLpJ5iwZY25F3 - bitte vorbelegtes Beispiel bei Bedarf überschreiben

Default

Es werden keine Default-Werte hinterlegt.

Testing

Es sind eigenständige kundenseitige Tests in den dafür vorbereiteten Umgebungen durchzuführen. Dies ist insbesondere über die Erstellung und Berechnung von Aufträgen mit und ohne Anzeigentypen mit Gestaltungspauschale möglich.

Anpassung im Betrieb

Sollten Sie in der Betriebsphase die o.g. Werte anpassen oder ergänzen wollen, bitten wir Sie, dafür ein Ticket mit der Angabe der gewünschten Änderungen aufzugeben.

Disclaimer

Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ GmbH erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ GmbH übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.

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