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Um dem Kunden den Zugriff auf PEIQ-Dienste (PEIQ CREATE und PEIQ PRINT NGEN CLOUD) zu ermöglichen, werden im Projektverlauf die User hinterlegt.

Beschreibung

  1. Zum Projektstart ist die unten stehende Liste aller Poweruser+Keyuser, die im Rahmen des Projektes testen/freigeben/anpassen/etc., bei PEIQ aufzugeben.

  2. Mit Übergang in den Betrieb bzw. vor den Enduser-Schulungen ist die Liste zu ergänzen mit allen Usern, die in NGen arbeiten sollen.

Diese Liste muss folgende Informationen enthalten:

  • Anrede (Herr/Frau)

  • Vorname (Keine Sonderzeichen außer Bindestrich, kein “ß”, keine Umlaute (ä,ö,ü), Zweiten Vorname Bitte in die Spalte für den Nachnamen mit eintragen, falls notwendig) - Beispiel: Jürgen → anzugeben als Juergen

  • Nachname (Keine Sonderzeichen außer Bindestrich, kein “ß”, keine Umlaute (ä,ö,ü), Zweiten Vorname Bitte in die Spalte für den Nachnamen mit eintragen, falls notwendig) - Beispiel: Weiß → anzugeben als Weiss

  • Username wird aus Vor- und Nachname automatisch nach NGEN Logik generiert (max. 20 Zeichen)

  • User Principal Name (UPN) in Ihrem Microsoft Azure-AD - Bitte stellen Sie sicher, dass der UPN durch die interne IT verifiziert wurde.

  • Honorarkürzel (optional) (Eindeutig - Keine Dopplung, nur Buchstaben und Zahlen, keine Sonderzeichen)

  • Modul (ja/nein)

  • Zugang zu Testsystem notwendig: ja/nein (Ja für Key- und Poweruser, sonst Nein)

  • Kundenkürzel/Primäres Objekt (z. B. “peiq”, Kürzel des primären Objekts des Users bei Verwendung von verschiedenen Objekten, z. B. “tz” für Tageszeitung oder “azb” für Anzeigenblatt)

  • Benutzergruppe Modul NGEN bei Programmstart (definiert in welcher Benutzergruppe in NGEN gestartet wird, eine zweite Rolle kann im Nachhinein in NGEN hinzugefügt werden. Benutzergruppen haben bestimmte Rollen, mehr Infos: Rollen & Rechte in PRINT NGEN) Mögliche Benutzergruppen: auftragsbearbeitung, buchhaltung, blattplanung, bp_poweruser, lay_red, vorlagenbau

  • Generierte Benutzergruppe (wird automatisch befüllt)

  • Geprüft durch die IT auf Korrektheit: ja/nein

  • Kommentar

Voraussetzung für die o. g. Daten ist ein unternehmensinterner E-Mail Account für alle Nutzer (auch Externe Nutzer), um die Datenschutz-Konformität zu gewährleisten.

[7-01] Mitwirkung (für Projektphase)

Übergabe der genannten Informationen für alle projektrelevanten User in folgender Excel: https://nextcloud.peiq.de/s/yAHWc8noQ6P9nJn

[7-13] Mitwirkung (für Betriebsphase)

Bitte ergänzen Sie die bereits übermittelte Liste mit allen Endusern, die in NGEN im Betrieb arbeiten sollen.

Default

Sofern optionale Felder oder Auswahlfelder (Rolle) nicht ausgewählt sind, wird ein Default-Wert durch PEIQ gesetzt.

Testing

Es sind eigenständige kundenseitige Tests in den dafür vorbereiteten Umgebungen durchzuführen. Tests sind mit einer Stichprobe von 5 % der in der Liste gemeldeten Nutzer über ein Login auszutesten. Darüber hinaus ist die Stichprobe so zu wählen, dass ein Login aus allen im späteren Produktiveinsatz befindlichen Netzen (IT-Landschaften / Azure Domänen) gewährleistet ist.

Anpassungen im Betrieb

Die Rechte- und Rollen können in der Betriebsphase durch Poweruser [Glossar] innerhalb der in der hier vorliegenden Mittwirkungspflicht ersichtlichen Wertebereiche angepasst werden. siehe außerdem Dokumentation [link].

Sofern es im Betrieb nötig sein sollte weitere Nutzer zu ergänzen, siehe Dokumentation Nutzer-Registrierung: [link]

Disclaimer

Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ GmbH erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ GmbH übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.

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