Im PRINT PPS können verschiedene Inhaltstypen definiert werden. Je nach Konstellation im PORTAL können z. B. Beiträge, Termine oder Kleinanzeigen vom PORTAL ins PRINT PPS exportiert werden. Daneben können aber auch weitere Typen kundenspezifisch definiert werden, die manuell angelegt werden können.
Funktionalitäten der Inhaltstypen
Begrenzung der Inhalte auf einen bestimmten Inhaltstypen
Strukturierung der Inhalte im PRINT PPS
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Beschreibung
Mit Inhaltstypen lassen sich verschiedenste Inhalte kundenspezifisch einteilen. So können beispielsweise Beiträge von Anzeigen, Terminen oder PR-Flächen getrennt und eine Struktur in die Inhalte eines PRINT PPS gebracht werden.
Die Verwendung der konfigurierten Typen kann über Berechtigungen gesteuert werden. So können bestimmten Redakteur:innen nur bestimmte Inhaltstypen zur Verwendung freigegeben werden.
Die Auswahl von Inhaltstypen findet an folgenden Stellen statt:
An Templates: Hier kann definiert werden, für welchen Inhaltstyp (in der Verwaltung als “Inhaltsart” betitelt) das jeweilige Template verwendet werden kann.
Beim Upload von Dateien: Hier kann definiert werden, welchen Inhaltstyp das hochgeladene PDF haben soll.
Beim Anlegen von Containern: Hier kann definiert werden, welchen Inhaltstyp der angelegte Container haben soll.
Auswahl des Inhaltstypen in der Verwaltung eines Templates
Auswahl des Inhaltstypen beim Upload von Dateien
Verwandte Seiten
Disclaimer
Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ Publishing GmbH & Co. KG erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ Publishing GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.