In diesem Abschnitt stehen sämtliche Mitwirkungspflichten für das kaufmännische System für den Werbemarkt. Dokumentation: Kaufmännisches System für den Werbemarkt.
Im Zuge der Projektierung müssen von dem bzw. der Kund:in die vereinbarten Mitwirkungen und Beistellungen fristgerecht erbracht werden. Diese werden “Mitwirkungen” bzw. “Mitwirkungspflichten” sowohl für Mitwirkungen als auch Beistellungen genannt. Damit soll eine verzögerungsfreie Projektierung im Systemsetup gewährleistet werden.
Alle Informationen, Angaben und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung durch PEIQ erforderlich sind, müssen deshalb rechtzeitig von dem bzw. der Kund:in bereitgestellt werden.
Mitwirkungspflichten
Welche Mitwirkungspflichten im kaufmännischen System für den Werbemarkt relevant sind, kann folgender Übersicht entnommen werden:
Mitwirkungspflichten: Anlieferung Schriften für das kaufmännische Anzeigensystem
Für gelieferte Schriften muss der bzw. die Kund:in sicherstellen, dass diese für den Einsatzzweck (z. B. serverseitiger Einsatz) lizensiert sind oder es sich um lizenzfreie Schriften handelt. Siehe auch Mitwirkungspflichten: [5-01] Anlieferung Schriften für das kaufmännische Anzeigensystem.Mitwirkungspflichten: Anzeigenformate
Damit in PRINT NGEN feste Anzeigenformate buchbar sind, sind in einer Tabelle die Formate bzgl. Zuordnung, techn. Größe, Platzierungsvorgaben und Preisberechnung genauer zu definieren. Siehe auch Mitwirkungspflichten: [5-15] Anzeigenformate.Mitwirkungspflichten: Belegungen Anzeigen und Beilagen
Zur Hinterlegung der Ausgaben mit entsprechenden Auflagenzahlen, Belegungen ggfs. in Abhängigkeit zum Mandanten, wird folgende Mitwirkung abgefragt. Siehe auch Mitwirkungspflichten: [5-18 & 5-19] Belegungen Anzeigen und Beilagen.Mitwirkungspflichten: Erscheinungstage und Annahmeschluss
Für Anzeigen und Beilagen müssen entsprechend die Erscheinungstage und der jeweilige Annahmeschluss festgelegt werden. Siehe auch Mitwirkungspflichten: [5-13] Erscheinungstage und Annahmeschluss.Mitwirkungspflichten: Export Anzeigen an Partnerverlage
Für den Export von Anzeigen an Partnerverlage werden Angaben zum Rechnungsmandanten, zur Ausgabe, sowie zum Partnervertrag benötigt. Der Export erfolgt anhand einer .csv - Liste sowie dem Export der Anzeigenmotiven auf einen FTP-Server. Siehe auch Mitwirkungspflichten: Export Anzeigen an Partnerverlage.Mitwirkungspflichten: Export Rechnungen für Druck/Postversand
Der bzw. die Kund:in überstellt eine beschreibende PDF im Rechnungsdesign sowie eventuell verwendete Logos.
Wichtig dabei: Angabe der X- und Y-Position der verschiedenen fixen Punkte wie Anschrift des bzw. der Rechnungsaussteller:in, Anschrift des bzw. der Rechnungsempfänger:in, Logo, Betreff, Rechnungspositionen etc. Siehe auch Mitwirkungspflichten: [7-05] Export Rechnungen für Druck / Postversand.Mitwirkungspflichten: Fließsatz und Wort/Bild-Anzeigen - Typographische Beschreibung der Vorlagen
Es werden für das initiale Anlegen des Systems die TOP Beispiel-Anzeigenvorlagen benötigt. Für diese zehn Vorlagen braucht PEIQ detaillierte Informationen über Abmessungen, Farben, Typografische Einstellungen, Abstandsregeln etc. Siehe auch Mitwirkungspflichten: [5-22] Fließsatz und Wort/Bild-Anzeigen - Typographische Beschreibung der Vorlagen.Mitwirkungspflichten: kaufmännische Onlineprodukte, Onlinepreise, Onlineformate
Zu den kaufmännischen Onlineprodukten, Onlinepreisen und Onlineformate sind einige Informationen zu übermitteln. Siehe auch Mitwirkungspflichten: [5-10] kaufmännische Onlineprodukte, Onlinepreise, Onlineformate.Mitwirkungspflichten: kfm. Rubriken
Die kaufmännischen Rubriken müssen nicht mit denen des Anzeigenumbruchs übereinstimmen. Im Anzeigenumbruch können andere Rubriken angegeben werden. Allerdings baut der Umbruch auf den kaufmännischen Rubriken auf. Im Umbruch allerdings gibt es nur 2 Ebenen. Siehe auch Mitwirkungspflichten: [5-11] kfm. Rubriken.Mitwirkungspflichten: Kostenstellen und Erlösverteilung - Anzeigen
Für diese Mitwirkungspflicht sind Informationen zu Rechnungsmandanten, zu Belegungen, zu Kostenstellen sowie zur Kostenstellenaufteilung nötig. Siehe auch Mitwirkungspflichten: [5-32] Kostenstellen und Erlösverteilung - Anzeigen.Mitwirkungspflichten: Kostenstellen und Erlösverteilung - Beilagen
Für diese Mitwirkungspflicht sind Informationen zu Rechnungsmandanten, zu Kombis, zu Belegungen, zu Kostenstellen sowie zur Kostenstellenaufteilung nötig. Siehe auch Mitwirkungspflichten: [5-33] Kostenstellen und Erlösverteilung- Beilagen.Mitwirkungspflichten: Kostenstellen und Erlösverteilung - Verkauf/Online
Für diese Mitwirkungspflicht sind Informationen zu Rechnungsmandanten, zum Online Produkttyp, zu Online-Formaten, zur Kurzbezeichnung der Onlinebelegung, zu Kostenstellen und zur Kostenstellenaufteilung nötig. Siehe auch Mitwirkungspflichten: [5-28] Kostenstellen und Erlösverteilung - Verkauf/Online.Mitwirkungspflichten: Mengengerüst Datensatz kfm. Daten
Es wird ein Datensatz in Form eines Mengengerüsts in tabellarischer Form (xls oder csv) zu Mengengerüste Print-Anzeigen und Mengengerüste Online-Anzeigen benötigt. Siehe auch Mitwirkungspflichten: [5-12 & 5-23] Mengengerüst Datensatz kfm. Daten.Mitwirkungspflichten: Sachkonten - Anzeigen
Für den Export in nachgelagerte Buchhaltungssysteme können für Anzeigen-Belegungen jeweils verschiedene Sachkonten hinterlegt werden. Siehe auch Mitwirkungspflichten: [5-30] Sachkonten - Anzeigen.Mitwirkungspflichten: SMTP E-Mail-Versand aus PRINT NGEN/CREATE heraus
Beim Versand von Systemmails über SMTP (Simple Mail Transfer Protokoll) handelt es sich um eine Schnittstelle. Mit dieser Mitwirkungspflicht wird das SMTP Postfach des Kunden in NGEN oder CREATE eingebunden. Siehe auch Mitwirkungspflichten: [7-07] SMTP E-Mail-Versand aus PRINT NGEN/CREATE heraus.Mitwirkungspflichten: Sonderformate
Bei Sonderformaten handelt es sich um Sonderwerbeformen, die analog zu den regulären Anzeigenformaten in NGEN in der Auftragserfassungsmaske ausgewählt werden können. Siehe auch Mitwirkungspflichten: [5-29] Sonderformate.
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