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In diesem Abschnitt stehen sämtliche Mitwirkungspflichten für das kaufmännische System für den Werbemarkt. Dokumentation: Kaufmännisches System für den Werbemarkt.

Im Zuge der Projektierung müssen von dem bzw. der Kund:in die vereinbarten Mitwirkungen und Beistellungen fristgerecht erbracht werden. Diese werden “Mitwirkungen” bzw. “Mitwirkungspflichten” sowohl für Mitwirkungen als auch Beistellungen genannt. Damit soll eine verzögerungsfreie Projektierung im Systemsetup gewährleistet werden.

Alle Informationen, Angaben und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung durch PEIQ erforderlich sind, müssen deshalb rechtzeitig von dem bzw. der Kund:in bereitgestellt werden.

Mitwirkungspflichten

Welche Mitwirkungspflichten im kaufmännischen System für den Werbemarkt relevant sind, kann folgender Übersicht entnommen werden:

Disclaimer

Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ GmbH erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ GmbH übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.

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