Über das Medienstream-Formular können neue Medienstreams dem PORTAL hinzugefügt und bereits bestehende bearbeitet werden. Zudem kann über das Formular nach bestehenden Medienstreams gesucht werden.
Funktionalitäten des Medienstream-Formulars
Erstellen und Bearbeiten von Medienstreams
Automatische Übernahme der übermittelten Metadaten
Inhaltsverzeichnis
Tutorial zum Anlegen und Einfügen von Medienstreams
Das folgende Video-Tutorial gibt einen Einblick in das Anlegen und Einfügen von Medienstreams im PEIQ PORTAL:
Allgemeine Beschreibung
Über das Beitragsformular oder die Medienstream-Verwaltung können neue Medien über das Medienstream-Formular in das PORTAL hochgeladen und erstellt bzw. bestehende Medienstreams einem Inhalt hinzugefügt werden. Das Medienstream-Formular hat keine eigene URL, sondern wird in einem Overlay im jeweiligen Kontext aufgerufen.
Hinzufügen von Medienstreams
Beim Hinzufügen von neuen (oder bestehenden) Medienstreams existieren grundsätzlich mehrere Möglichkeiten:
Upload: Sofern Upload-Plugins aktiviert sind, können entsprechende Mediendateien zu einem externen Hoster über das Formular hochgeladen werden. Nähere Informationen unter Video-Upload zu externem Hoster.
Suche: Über die Suche können bestehende Medienstreams einem Inhalt hinzugefügt werden. Nähere Informationen unter Medienstream-Suche.
Externer Link: Medienstreams können über die einfache Eingabe der Web-URL des jeweils extern gehosteten Videos erstellt werden. Nähere Informationen unter Medienstream über externen Link hinzufügen.
Wie der Medienstream hinzugefügt werden soll, muss der oder die Benutzer:in über die Auswahl von Reitern beim ersten Aufruf des Formulars auswählen.
Medienstream erstellen bzw. bearbeiten
Beim Klick auf den Button “Medienstream erstellen” in den Tabs oder nach dem erfolgreichen Upload eines Videos wird das eigentliche Medienstream-Formular geöffnet. Über das gleiche Formular werden bereits bestehende Medienstreams bearbeitet.
Feld | Beschreibung |
---|---|
Titel | Der Titel wird automatisch aus den übermittelten Metadaten übernommen. Er kann manuell abgeändert werden. Nachdem er geändert wurde, wird der Button “Zurücksetzen” klickbar. Dieser setzt die manuelle Überschreibung des Textes zurück auf den in den Metadaten mitgegebenen Text. |
Beschreibung | Der Beschreibungstext wird automatisch aus den übermittelten Metadaten übernommen. Er kann manuell abgeändert werden. Nachdem er geändert wurde, wird der Button “Zurücksetzen” klickbar. Dieser setzt die manuelle Überschreibung des Textes zurück auf den in den Metadaten mitgegebenen Text. |
Copyright | Das Copyright kann manuell hinterlegt werden. |
Ort | Der Ort kann frei gewählt werden. Die im PORTAL hinterlegten Orte werden vorgeschlagen. |
Schlagwörter | Die Schlagwörter beziehen sich nur auf die Medienstreams, nicht auf die Schlagwörter, die an Beiträgen einsehbar sind. |
Status |
|
Quelle | Link zur Quelle der Media-Datei |
Laufzeit | Ausspielungsdauer der Datei |
Vorschaubild |
|
Zusätzlich, um die Usability beim Wechsel von Bildern bei Medienstreams zu verbessern, ist die PORTAL-Funktion Bilder merken auch bei Medienstreams verfügbar. Damit kann auf bereits existierende Bilder im PORTAL zurückgegriffen werden, um diese schnell und einfach als Vorschaubilder für die Medienstreams zu verwenden.
Verwandte Seiten
Disclaimer
Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ Publishing GmbH & Co. KG erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ Publishing GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.