PEIQ Knowledge Base

Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 7 Current »

Wurde ein Bild, das künftig nicht mehr verwendet werden soll, bereits auf einer Seite platziert, so erhält dieses den Status “Gesperrt”. Bilder in diesem Status bleiben weiterhin in der Datenbank bestehen, können aber nicht mehr über die Globalsuche von Redakteur:innen/Blattplaner:innen gefunden und nicht mehr auf einer Seite platziert werden.

Funktionalitäten des Status “Gesperrt“ bei Bildern und Logos

  • Verwendungssperre für bereits platzierte Bilder und Logos setzen

  • Kennzeichnung gesperrter Bilder auf Produktionsseiten

Inhaltsverzeichnis

 Inhaltsverzeichnis anzeigen

Allgemeine Beschreibung

Soll es für Bilder und Logos, die bereits auf Seiten in der Produktion verwendet wurden, künftig eine Verwendungssperre geben (zum Beispiel, weil das Bild aus rechtlichen Gründen nicht mehr verwendet werden darf), wird dies über den Status “Gesperrt” gelöst.

Bilder und Logos, die diesen Status erhalten, können zum einen standardmäßig nicht mehr über die Globalsuche von Redakteur:innen/Blattplaner:innen gefunden und zum anderen nicht mehr auf einer Seite platziert werden. In der Datenbank bleiben die Bilder und Logos jedoch bestehen.

Wie auch bei Bildern im Status “Löschen” besteht weiterhin die Möglichkeit, durch eine explizite Suche nach dem Status “Gesperrt” die Bilder und Logos zu finden.

Der Status “Löschen” ist für das Sperren von Bildern/Logos nicht sinnvoll, da bereits platzierte Bilder nicht auf “Löschen” gestuft werden können.

Setzen des Status “Gesperrt“

Der Status “Gesperrt” kann bei Bildern und Logos über das jeweilige “Untermenü für Statusstufen” gesetzt werden:

Über dieses Kontextmenü können Bilder und Logos auch auf die anderen Status (Kopie, Repro, Fertig, Löschen & Archiviert) gestuft werden. Bei Logos gibt es nur den Status Kopie, Fertig und Gesperrt.

Visualisierung des Status “Gesperrt“ auf Seiten

Bereits auf einer Produktionsseite platzierte Bilder und Logos werden mit einem “Gesperrt”-Symbol gekennzeichnet:

Weitere Statusstufen

Statusstufe

Visualisierung

Erläuterung

Kopie

image-20241015-075853.png

Wird ein Original-Bild auf eine Seite / in einen Artikel gezogen, so wird stets eine Kopie des Originals erstellt. Die Kopie erhält den Status “Kopie” und kann wie gewöhnlich bearbeitet werden.

Repro

image-20241015-080151.png

Dieser Status wird gesetzt, wenn ein Bild an die manuelle oder automatische Repro geschickt wird. Das Bild kann in diesem Status nicht bearbeitet werden.

Fertig

image-20241015-075946.png

Ist ein Bild fertig bearbeitet, so kann dieses auf “Fertig” gestuft werden. Das Bild kann in diesem Status nicht mehr bearbeitet werden. Kommt das Bild von der Repro zurück, befindet es sich automatisch danach im Status “Fertig”.

Löschen

Keine gesonderte Darstellung, da Bilder, die auf einer Seite platziert/referenziert sind, nicht gelöscht werden können.

Damit ein Bild von einem automatischen Löschlauf erfasst werden kann, muss es auf “Löschen” gestuft werden. Das Stufen ist nur möglich, wenn das Bild nicht auf einer Produktionsseite (= eine Seite in einem Druckprodukt) steht.

Archiviert

image-20241015-080057.png

Befindet sich das Bild im Status “Archiviert”, so kann dieses ebenfalls nicht bearbeitet werden.

Verwandte Seiten

Disclaimer

Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ GmbH erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ GmbH übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.

Nur für PEIQ-Mitarbeiter:

/wiki/spaces/CORE/pages/1418133541

  • No labels