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Beim Platzieren von Kollektivanzeigen werden Prüfungen durchlaufen.

Funktionalitäten des Kollektiv-Workflows

  • Mit Kollektivseiten arbeiten

  • Kollektiv an einer Seite vergeben

  • Kollektivanzeige platzieren

Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Beschreibung

In diesem Kapitel wird erklärt, wie Kollektivanzeigen in NGen verwendet werden.

Im folgenden Video wird erklärt, wie eine Kollektivseite erstellt und wie damit gearbeitet werden kann:

https://www.youtube.com/watch?v=TzDc2ah-avU

Kollektivseiten (Seiten mit einem Sonderthema)

Über Rechtsklick auf eine Seite kann auf dieser ein Kollektiv vergeben werden. Dazu muss per Rechtsklick auf die Seite der Menüpunkt “Kollektiv ändern…” über den Menüpunkt “Eigenschaften” aufgerufen werden:

Nun wird ein Dialog geöffnet.

Hier kann entweder manuell ein Kollektiv vergeben oder über die drei Punkte (…) eine Auflistung mit bereits angelegten Sonderthemen geöffnet werden.

Hier kann nun das gewünschte Kollektiv/Sonderthema ausgewählt werden. Mithilfe einer Abbildung kann zusätzlich eingeschränkt werden, welche Sonderthemen angezeigt werden. Defaultmäßig ist eingestellt, dass nur zum Erscheinungstag und Ausgabe der Seite passende Sonderthemen aufgelistet werden. Bei der Ausgabe wird sich an der Abbildung “AusgabeBuchung” orientiert.

Auch für Teilseiten kann dieser Dialog geöffnet werden.

Platzieren von Kollektivanzeigen

Mithilfe der Kollektivfilter können Kollektivanzeigen platziert werden. Beim Platzieren wird geprüft, ob das Kollektiv der Anzeige zu dem Kollektiv der Seite passt:

  • Hat eine Seite kein Kollektiv, prüft PRINT NGEN nicht, ob das Kollektiv einer zu platzierenden Anzeige zu dem der Seite passt. Die Anzeige kann platziert werden.

  • Hat eine Seite ein Kollektiv und dieses stimmt mit dem einer zu platzierenden Anzeige überein, kann die Anzeige ebenfalls platziert werden.

  • Hat eine Seite ein Kollektiv und dieses stimmt mit dem einer zu platzierenden Anzeige nicht überein, liefert die Prüfung von PRINT NGEN folgende Fehlermeldung und die Anzeige kann nicht platziert werden:

Mitwirkungspflichten für Kund:innen

  • Kollektivnummern müssen von dem Kunden angeliefert werden

Verwandte Seiten

Disclaimer

Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ GmbH erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ GmbH übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.

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