PORTAL und PPS Knowledge Base

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Emojis können im PEIQ PORTAL über den Editor eingegeben werden. Dies geschieht über die Zeichenkodierung UTF8MB4.

Funktionalitäten der Emoji-Unterstützung

  • Einbauen von Emojis an verschiedenen Stellen im PORTAL

Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Beschreibung

Die Emoji-Unterstützung im PORTAL basiert auf der Zeichenkodierung UTF8MB4. Emojis können an folgenden Stellen über den Editor ausgegeben werden:

Typ

Unterstützung in

Inhalte (Beiträge, Schnappschüsse, Veranstaltungen etc.)

  • Titel => erlaubt, wenn mindestens zwei "richtige" Zeichen vorhanden sind

  • Text=> erlaubt

  • Kommentare => erlaubt

  • Schlagwörter => nicht erlaubt

  • Sonstige Felder (z.B. POI) => nicht erlaubt

Benutzer:innen

  • Infotext => erlaubt

Mitmachaktionen

  • Titel => erlaubt

  • Infotext => erlaubt

  • Poll-Optionen => erlaubt

  • Adressfeld (Teilnahme) => nicht erlaubt

Rechtsdokumente

  • Titel => erlaubt

  • Text => erlaubt

Erweiterte Gestaltung

  • Statische Seiten => erlaubt bei H1, Meta Title und Inhalt

  • HTML Teaser => erlaubt

E-Mail-Benachrichtigungen

  • Feedback-Formular => erlaubt

  • Melden => erlaubt

  • Kommentar-Benachrichtigung => erlaubt

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Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ Publishing GmbH & Co. KG erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ Publishing GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.

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