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In diesem Abschnitt stehen sämtliche Mitwirkungspflichten für das kaufmännische System für den Werbemarkt.

Im Zuge der Projektierung müssen vom Kunden die vereinbarten Mitwirkungen und Beistellungen fristgerecht erbracht werden. Diese werden “Mitwirkungen” bzw. “Mitwirkungspflichten” sowohl für Mitwirkungen als auch Beistellungen genannt. Damit soll eine verzögerungsfreie Projektierung im Systemsetup gewährleistet werden.

Alle Informationen, Angaben und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung durch PEIQ erforderlich sind, müssen deshalb rechtzeitig vom Kunden bereitgestellt werden.

Mitwirkungspflichten

Welche Mitwirkungspflichten im kaufmännischen System für den Werbemarkt relevant sind, kann folgender Übersicht entnommen werden:

  • Mitwirkungspflicht: Angabe Rechnungsmandanten
    Wenn im kaufmännischen Anzeigensystem keine Mandantentrennung gewählt ist, gibt es die Möglichkeit Orts-/Grundpreise, Rechnungslayouts, Tarifpreise, Ausgaben-Auswahl, Belegungseinheiten-Auswahl, Partner etc. anhand des Rechnungsmandanten spezifisch zu hinterlegen. Siehe auch Mitwirkungspflicht: Angabe Rechnungsmandanten

  • Mitwirkungspflicht: Anlieferung Schriften für das kaufmännische Anzeigensystem
    Für gelieferte Schriften muss der Kunde sicherstellen, dass diese für den Einsatzzweck (z. B. serverseitiger Einsatz) lizensiert sind oder es sich um lizenzfreie Schriften handelt. Siehe auch Mitwirkungspflicht: Anlieferung Schriften für das kaufmännische Anzeigensystem

  • Mitwirkungspflicht: Anzeigenformate
    Damit in PRINT NGEN feste Anzeigenformate buchbar sind, sind in einer Tabelle die Formate bzgl. Zuordnung, techn. Größe, Platzierungsvorgaben und Preisberechnung genauer zu definieren. Siehe auch Mitwirkungspflicht: Anzeigenformate

  • Mitwirkungspflicht: Belegungen Anzeigen und Beilagen
    Zur Hinterlegung der Ausgaben mit entsprechenden Auflagenzahlen, Belegungen ggfs. in Abhängigkeit zum Mandanten, wird folgende Mitwirkung abgefragt.

  • Mitwirkungspflicht: Erscheinungstage und Annahmeschluss
    Für Anzeigen und Beilagen müssen entsprechend die Erscheinungstage und der jeweilige Annahmeschluss festgelegt werden. Siehe auch Mitwirkungspflicht: Erscheinungstage und Annahmeschluss

  • Mitwirkungspflicht: Export Rechnungen für Druck/Postversand
    Der Kunde überstellt eine beschreibende PDF im Rechnungsdesign sowie eventuell verwendete Logos.
    Wichtig dabei: Angabe der X- und Y-Position der verschiedenen fixen Punkte wie Anschrift des Rechnungsausstellers, Anschrift des Rechnungsempfängers, Logo, Betreff, Rechnungspositionen etc. Siehe auch Mitwirkungspflicht: Export Rechnungen für Druck / Postversand

  • Mitwirkungspflicht: Festpreise
    Auf Basis der Anzeigenformate, Rechnungsmandanten, Belegungen, kfm. Rubriken und Erscheinungstage werden nachfolgend die entsprechend dafür anzusetzenden Preise erfragt, um den richtigen Preis in Abhängigkeit von diesen genannten Variablen direkt im System zu haben. Dies ist vor allem für die Preisberechnung zentral. Siehe auch Mitwirkungspflicht: Festpreise

  • Mitwirkungspflicht: kfm. Rubriken
    Die kaufmännischen Rubriken müssen nicht mit denen des Anzeigenumbruchs übereinstimmen. Im Anzeigenumbruch können andere Rubriken angegeben werden. Allerdings baut der Umbruch auf den kaufmännischen Rubriken auf. Im Umbruch allerdings gibt es nur 2 Ebenen. Siehe auch Mitwirkungspflicht: kfm. Rubriken

  • Mitwirkungspflicht: kaufmännische Onlineprodukte, Onlinepreise, Onlineformate
    Zu den kaufmännischen Onlineprodukten, Onlinepreisen und Onlineformate sind eingige Informationen zu übermitteln. Siehe auch Mitwirkungspflicht: kaufmännische Onlineprodukte, Onlinepreise, Onlineformate

  • Mitwirkungspflicht: Kostenstellen und Erlösverteilung Verkauf/Online
    Für diese Mitwirkungspflicht sind Informationen zu Rechnungsmandanten, zum Online Produkttyp, zu Online-Formaten, zur Kurzbezeichnung der Onlinebelegung, zu Kostenstellen und zur Kostenstellenaufteilung nötig. Siehe auch Mitwirkungspflicht: Kostenstellen und Erlösverteilung Verkauf/Online

  • Mitwirkungspflicht: Mengengerüst Datensatz kfm. Daten
    Es wird ein Datensatz in Form eines Mengengerüsts in tabellarischer Form (xls oder csv) zu Mengengerüste Print-Anzeigen und Mengengerüste Online-Anzeigen benötigt. Siehe auch Mitwirkungspflicht: Mengengerüst Datensatz kfm. Daten


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