Beim Platzieren von Kollektivanzeigen werden Prüfungen durchlaufen.
Funktionalitäten des Kollektiv-Workflows
Mit Kollektivseiten arbeiten
Kollektiv an einer Seite vergeben
Kollektivanzeige platzieren
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Beschreibung
In diesem Kapitel wird erklärt, wie Kollektivanzeigen in NGen verwendet werden.
Im folgenden Video wird erklärt, wie eine Kollektivseite erstellt und wie damit gearbeitet werden kann:
https://www.youtube.com/watch?v=TzDc2ah-avUKollektivseiten (Seiten mit einem Sonderthema)
Über Rechtsklick auf eine Seite kann auf dieser ein Kollektiv vergeben werden. Dazu muss per Rechtsklick auf die Seite der Menüpunkt “Kollektiv ändern…” über den Menüpunkt “Eigenschaften” aufgerufen werden:
Nun wird ein Dialog geöffnet.
Hier kann entweder manuell ein Kollektiv vergeben werden oder man öffnet über die drei Punkte (…) eine Auflistung mit bereits angelegten Sonderthemen.
Hier kann nun das gewünschte Kollektiv/Sonderthema ausgewählt werden. Mithilfe einer Abbildung kann zusätzlich eingeschränkt werden, welche Sonderthemen angezeigt werden. Defaultmäßig ist eingestellt, dass nur zum Erscheinungstag und Ausgabe der Seite passende Sonderthemen aufgelistet werden. Bei der Ausgabe wird sich an der Abbildung “AusgabeBuchung” orientiert.
Auch für Teilseiten kann dieser Dialog geöffnet werden.
Platzieren von Kollektivanzeigen
Mithilfe der Kollektivfilter können Kollektivanzeigen platziert werden. Beim Platzieren wird geprüft, ob das Kollektiv der Anzeige zu dem Kollektiv der Seite passt:
Hat eine Seite kein Kollektiv, prüft PRINT NGEN nicht, ob das Kollektiv einer zu platzierenden Anzeige zu dem der Seite passt. Die Anzeige kann platziert werden.
Hat eine Seite ein Kollektiv und dieses stimmt mit dem einer zu platzierenden Anzeige überein, kann die Anzeige ebenfalls platziert werden.
Hat eine Seite ein Kollektiv und dieses stimmt mit dem einer zu platzierenden Anzeige nicht überein, liefert die Prüfung von PRINT NGEN folgende Fehlermeldung und die Anzeige kann nicht platziert werden:
Mitwirkungspflichten für Kund:innen
Kollektivnummern müssen von dem Kunden angeliefert werden
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