PORTAL und PPS Knowledge Base

Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 2 Current »

Der Begriff Rahmentemplate meint in der Regel eine Bereitstellung des Headers und des Footers eines Online-Auftritts unter einer URL, die von einer weiteren Applikation genutzt werden kann, um ihr Angebot im Rahmen (also mit dem Header und Footer) des Online-Auftritts darzustellen. Das Rahmentemplate wird dabei meist regelmäßig neu abgerufen. Auf diese Weise müssen Anpassungen in Header und Footer nur einmal gepflegt werden.

CORS (Cross-Origin Resource Sharing) ist ein Mechanismus, der Webbrowsern oder auch anderen Webclients Cross-Origin-Requests ermöglicht. Das bedeutet, dass die Applikation beispielsweise Ressourcen wie Schriften und Icons vom PORTAL nutzen kann und diese nicht selbst installieren muss. Hierfür muss der HTTP-Header seitens PEIQ angepasst werden.

Funktionalitäten der Anpassung des CORS-Header fürs Rahmentemplate

  • Erstellung eines Rahmentemplates

  • Einstellung der CORS-Header durch PEIQ

Inhaltsverzeichnis

 Inhaltsverzeichnis anzeigen

Allgemeine Beschreibung

Kund:innen können selbst durch das Erstellen einer Statischen Seite eine URL für ein Rahmentemplate erzeugen.

Manchmal benötigt die Applikation noch sogenannte Platzhalter, die im Body-Feld der Statischen Seite eingefügt werden müssen. Ob das der Fall ist, muss der bzw. die Kund:in in den jeweiligen Dokumentation des Drittdienstleisters, welcher die Applikation zur Verfügung stellt, entnehmen.

Anleitung zum Setup

  1. Da die Anpassung der CORS-Header einen Release benötigt, denken Sie bitte an eine rechtzeitige Beauftragung.

  2. Die untenstehenden Implementierungshinweise sollten Sie an alle Dienstleister, welche die Ressourcen des PEIQ Portals nutzen möchten, weitergeben.

  3. Das Rahmentemplate erstellen Sie selbst über eine Statische Seite. Manchmal benötigt die Applikation noch sogenannte Platzhalter, die im Body-Feld der Statischen Seite eingefügt werden müssen. Ob das der Fall ist, können Sie der jeweiligen Dokumentation des Drittdienstleisters, welcher die Applikation zur Verfügung stellt, entnehmen.

Hinweise zur Implementierung

  • Portale von PEIQ erfahren monatliche Updates, mit welchen alle neuen und angepassten Funktionen und Anpassungen eingespielt werden. Diese sogenannten Releases finden i.d. R. frühmorgens am letzten Mittwoch des Monats statt. Entsprechend sollte das Rahmentemplate vom Dienstleister regelmäßig neu abgeholt werden, damit ggf. Anpassungen an Header und Footer übernommen werden.

  • Die CORS-Header werden seitens PEIQ so eingestellt, dass Subdomains des betreffenden Portal unsere Ressourcen nutzen können.

  • Wenn Dienstleister des bzw. der Kund:in die CSS-Klassen für FontAwesome nutzen möchten, können sie dazu einfach - und das ist anders als in der FontAwesome-Doku - die Klasse .fa (nicht .fas, .far, .fal) und dann das gewünschte Icon wie z.B. .fa-narwhal verwenden. Ansonsten werden die Icons als Kästchen angezeigt.

  • Auf Seiten des Dienstleisters ist zu evaluieren, ob der Link für die Anmeldung sowie das Lokalisierungmenü rausgeparst oder ersetzt werden müssen.

Verwandte Seiten

Filter by label

There are no items with the selected labels at this time.

Disclaimer

Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ Publishing GmbH & Co. KG erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ Publishing GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.

  • No labels