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In diesem Abschnitt stehen sämtliche Mitwirkungspflichten für das kaufmännische System für den Werbemarkt.

Im Zuge der Projektierung müssen vom Kunden die vereinbarten Mitwirkungen und Beistellungen fristgerecht erbracht werden. Diese werden “Mitwirkungen” bzw. “Mitwirkungspflichten” sowohl für Mitwirkungen als auch Beistellungen genannt. Damit soll eine verzögerungsfreie Projektierung im Systemsetup gewährleistet werden.

Alle Informationen, Angaben und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung durch PEIQ erforderlich sind, müssen deshalb rechtzeitig vom Kunden bereitgestellt werden.

Mitwirkungspflichten

Welche Mitwirkungspflichten im kaufmännischen System für den Werbemarkt relevant sind, kann folgender Übersicht entnommen werden:

  • Mitwirkungspflicht: Angabe Rechnungsmandanten
    Wenn im kaufmännischen Anzeigensystem keine Mandantentrennung gewählt ist, gibt es die Möglichkeit Orts-/Grundpreise, Rechnungslayouts, Tarifpreise, Ausgaben-Auswahl, Belegungseinheiten-Auswahl, Partner etc. anhand des Rechnungsmandanten spezifisch zu hinterlegen. Siehe auch Mitwirkungspflicht: Angabe Rechnungsmandanten

  • Mitwirkungspflicht: Anlieferung Schriften für das kaufmännische Anzeigensystem
    Für gelieferte Schriften muss der Kunde sicherstellen, dass diese für den Einsatzzweck (z. B. serverseitiger Einsatz) lizensiert sind oder es sich um lizenzfreie Schriften handelt. Siehe auch Mitwirkungspflicht: Anlieferung Schriften für das kaufmännische Anzeigensystem

  • Mitwirkungspflicht: Anzeigenformate


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