PEIQ Knowledge Base

Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 2 Current »

Der PMG-Export basiert auf dem E-Paper-Export. Entsprechend ist die richtige Customizing-Einrichtung für das E-Paper (vgl. Customizing E-Paper) Voraussetzung für die richtige Funktionsweise des PMG-Exports.

Funktionalitäten vom Customizing PMG-Export

  • E-Paper-Export

  • Customizing

Inhaltsverzeichnis

 Inhaltsverzeichnis anzeigen

Allgemeine Beschreibung

In folgenden Fällen muss das unten beschriebene Customizing eigenständig kund:innenseitig angepasst werden:

  • Sollen zusätzliche E-Paper-Ausgaben beim PMG-Export mit exportiert werden, muss das unten angegebene Customizing durch den bzw. die Kund:in selbstständig erweitert werden.

  • Auch wenn sich E-Paper-Ausgaben-Bezeichnungen, Quellen-Kürzel oder Lieferanten-IDs für PMG ändern, muss das Customizing kund:innenseitig angepasst werden.

  • Entfallen einzelne E-Paper-Ausgaben und sollen beim PMG-Export nicht mehr mit exportiert werden, können die Zeilen optional aus der Abbildung entfernt oder auskommentiert werden.

Zudem muss die Warteschlange angepasst werden, die den PMG-Export ausführt. Die Anpassung dieser Warteschlange übernimmt PEIQ. Diese Warteschlange muss in folgenden Fällen angepasst werden:

  • Sollen zusätzliche E-Paper-Ausgaben beim PMG-Export mit exportiert werden, müssen diese auch in der Warteschlange ergänzt werden.

  • Auch wenn sich E-Paper-Ausgaben-Bezeichnungen ändern, ist eine Anpassung der Warteschlange erforderlich (bei geänderten Quellen-Kürzeln oder Lieferanten-IDs für PMG muss die Warteschlange nicht angepasst werden).

  • Entfallen einzelne Ausgaben und sollen beim PMG-Export nicht mehr mit exportiert werden, müssen diese bei der Warteschlange entfernt werden.

Im Folgenden ist das Customizing beschrieben, das kund:innenseitig für den PMG-Export angepasst werden muss.

Zukünftig soll bei Bedarf das im Folgenden genannte Customizing durch die bzw. den Cloud-Kund:in selbstständig angepasst und gepflegt werden.

Customizing - Abbildungen für den PMG-Export

Abbildung “PrintExport#PMG#LieferantenId”

In dieser Abbildung wird festgelegt, welche Lieferanten-ID beim PMG-Export verwendet wird. Unterschieden werden kann zwischen der Lieferanten-ID auf dem Test- und Produktionssystem. Nur die IDs, die in den geschweiften Klammern zwischen den Anführungszeichen angegeben sind, sollten kund:innenseitig geändert werden, z. B.:

EIGENSCHAFTEN

SystemName {}
*Test {"12345678"}
*Prod {"87654321"}

Abbildung “PrintExport#PMG#Quelle”

In dieser Abbildung wird festgelegt, welches Quellen-Kürzel bei welcher E-Paper-Ausgabe übertragen wird. Links muss in der Abbildung die E-Paper-Ausgabe (welche in Abbildung “PublishingAppDPAbfolge” definiert ist, vgl. Customizing E-Paper) angegeben werden. In den geschweiften Klammern und Anführungszeichen muss das PMG-Quellen-Kürzel definiert werden, z. B.:

EIGENSCHAFTEN
PPAusgabe, PPObjekt	 {}	// "Quelle-Id"

ep-ta-mue,    	*    {"TAMUE"}
ep-ta-dah,    	*    {"TADAH"}
ep-ta-ffb,    	*    {"TAFFB"}
ep-ta-ma,    	*    {"TAMA"}
ep-peiq-crea,   *    {"CREA"}
ep-* ,    		*    {}

//Quelle-Id darf nicht länger als 5 Zeichen sein!

Verwandte Seiten

Disclaimer

Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ GmbH erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ GmbH übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.

  • No labels