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Auswahl E-Paper-Objekte

Beschreibung

Voraussetzung für die Einrichtung des E-Papers ist die Anlieferung der Ausgaben-/ und Objekt-Struktur: https://peiq.atlassian.net/l/c/ZJhgEF2d .

Mitwirkung

An dieser Stelle benötigen wir noch die Information, ob es ein E-Paper geben soll: https://peiq.atlassian.net/wiki/spaces/PPSD/pages/840696095/Mitwirkungspflicht+Blattplanung+Ausgaben+und+Objektstruktur#Mitwirkung

Default

Wenn keine Werte hinterlegt werden, wird ein von PEIQ ausgewähltes Referenzobjekt als E-Paper gesetzt.

Testing

Es sind eigenständige kundenseitige Tests in den dafür vorbereiteten Umgebungen durchzuführen. Insbesondere wird die Bestätigung benötigt, dass die Daten exportiert werden und dem definierten Format entsprechen.

Änderungen während des Betriebs

Soll ein neues Objekt eingeführt werden, ist zunächst das grundlegende Customizing für das E-Paper einzurichten. Diese Einrichtung übernimmt PEIQ. Änderungsanfragen, die E-Paper betreffen, können über das Servicedesk eingereicht werden.
Da in der Cloud jedoch selbstständig neue Ausgaben und Ressorts ergänzt sowie bestehende Ausgaben und Ressorts angepasst werden können, wird in folgender Doku beschrieben, welche Anpassungen in diesem Fall für das E-Paper erforderlich sind. Diese Anpassungen sind relevant, damit die E-Paper-Produkte richtig angelegt und an das Drittsystem übertragen werden: Customizing E-Paper

Mitwirkungspflichten im Betrieb

siehe Mitwirkungspflichten im Betrieb: E-Paper

Disclaimer

Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ GmbH erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ GmbH übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.

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