PORTAL und PPS Knowledge Base

Likes

Likes zu vergeben, ist die einfachste Form der Nutzerinteraktion. Durch einen Klick auf das Herz können angemeldete Benutzer:innen auf einen Beitrag, Schnappschuss oder eine Veranstaltung reagieren. Benutzer:innen haben auch die Möglichkeit, ihren Like wieder zurückzuziehen, indem sie erneut auf das Herz klicken. Zudem kann bei der Erstellung eines Beitrags, einer Veranstaltung oder eines Schnappschusses individuell gesteuert werden, wenn das Liken von Inhalten nicht möglich sein soll.

Funktionalitäten von Likes

  • Liken von Inhalten

  • Ausspielung der Likes direkt am Inhalt und in den Teaser-Cards

  • Ausweisung der Likes in den Cockpits

  • Moderieren von Likes

Inhaltsverzeichnis

Inhalte liken

Die Funktion, Inhalte zu liken und damit eine einfache Möglichkeit zu bieten, auf Inhalte zu reagieren, ist von Facebook und Co. bestens bekannt. Auch im PEIQ PORTAL können Inhalte mit "Gefällt mir" markiert werden. Auf unkomplizierte Art und Weise wird dadurch die Interaktion zwischen den Benutzer:innen gefördert und den Autor:innen durch die Anzeige der Likes direktes Feedback gegeben. Die Funktion zum Liken befindet sich direkt unter dem Inhalt auf der , und der .

Likes auf der Beitragsdetailseite
Likes auf der Schnappschussdetailseite

Durch einen Klick auf das Herz können angemeldete Benutzer:innen einen Beitrag, Schnappschuss oder eine Veranstaltung liken. Nicht angemeldete Benutzer:innen erhalten bei Klick auf das Herz eine Onboarding-Card inkl. Conversion-Element mit Link zur Login-Seite. Die Benutzer:innen sollen so zum Registrieren/Anmelden angeregt werden.

Ausspielen der Likes

Direkt am Inhalt

Die Anzahl der Likes wird neben dem Herz, das die Möglichkeit zum Liken gibt, direkt unter dem Inhalt ausgespielt.

Auf den Teaser-Cards

Die Anzahl der Likes wird standardmäßig auch in den Teaser-Cards der jeweiligen Inhalte eingeblendet.

In den Cockpits

Die Anzahl der Likes wird sowohl im Beitragscockpit, als auch im Schnappschusscockpit und im Veranstaltungscockpit ausgespielt.

Moderationsfunktion für Likes

Benutzer:innen mit der Berechtigung “Like-Moderation an Beiträgen / Schnappschüssen” bzw. “Like-Moderation an Veranstaltungen” können entscheiden, ob einzelne Beiträge / Schnappschüsse bzw. Veranstaltungen mit “Gefällt mir” markiert werden können oder nicht.

Ob ein Inhalt mit einem Like markiert werden kann oder nicht, können berechtigte Benutzer:innen unter den “Weiteren Optionen” im , oder via Haken setzen an der Checkbox “Gefällt mir erlauben” entscheiden.

Standardmäßig können Inhalte mit einem Like markiert werden, d. h. als Default-Wert ist die Checkbox angehakt. Es kann aber ggf. Sinn machen, dass Inhalte nicht mit “Gefällt mir” markiert werden können (z. B. ein Beitrag zu einem tödlichen Unfall o. ä.).

FAQ

Im Rahmen der Einführung der Emotionsbekundung an einem Beitrag wurden sich verschiedene andere Dienste angesehen, um ein Best Practice-Vorgehen abzuleiten. Das Ergebnis: Es gibt keine gängige Community, welche ein Liken ohne Registrierung ermöglicht. Um nur um die gängigsten Beispiele zu nennen: Instagram, Twitter, Facebook, Youtube oder Medium setzen einen verifizierten Nutzeraccount zum Liken von Inhalten voraus. Darüber hinaus spielt bei dieser Fragestellung auch die Authentizität und Manipulation von Likes eines wichtige Rolle: Ein Like, welcher verifiziert durch einen validen Account abgegeben wurde, ist hochwertiger, als ein anonymer Like. Zudem kann über Likes von angemeldeten Benutzer:innen sichergestellt werden, dass ein Benutzer bzw. eine Benutzerin einen Beitrag mit seinem/ihrem Nutzeraccount nur einmal liken kann. Ein weiterer Aspekt, der dafür spricht, dass nur angemeldete Benutzer:innen liken können, ist die Datenanalyse. Denn nur ein Like, der einem oder einer angemeldeten Benutzer:in eindeutig zugeordnet werden kann, eignet sich für spätere Datenanalysen.

Aus den genannten Gründen und der Einschätzung, dass das Liken eher ein geeignetes Mittel zur Steigerung der Community als zur Steigerung der Interaktionsrate an einem Inhalt darstellt, wurde sich gegen die Umsetzung eines Likes ohne Anmeldung entschieden.

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