Im Reiter “Metadaten und Kanalsteuerung” der gedockten Werkzeugleiste können Benutzer:innen pro Ausprägung die gewünschten, je nach Template zur Verfügung stehenden Online-Publikationskanäle inkl. weiterer wichtiger Metadaten definieren. Mithilfe der Buttons “Publizieren“, “Depublizieren“ und “Erneut bearbeiten“ können die jeweiligen Inhalte samt Metadaten anschließend veröffentlicht bzw. zurückgenommen oder aktualisiert werden, womit auch der Kanalstatus der Ausprägung entsprechend angepasst wird.
Funktionalitäten der Übergabe nach Online in PEIQ CREATE
Export von Inhalten bzw. Artikeln inkl. Metadaten an ein Online-CMS, wie PEIQ PORTAL
Austauschen von Inhalten zwischen CREATE und dem Online-CMS per 1-Klick
Steuerung der Übergaben mithilfe eines kanalspezifischen Statusstufen-Konzeptes
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Beschreibung
Über den Reiter “Metadaten und Kanalsteuerung” in der vertikalen Toolbar des Editors können pro Ausprägung kanalübergreifende Metadaten verwaltet und zudem über kanalindividuelle Metadaten gesteuert werden, wohin der Inhalt ausgespielt werden soll (mehr dazu unter Kanalsteuerung).
Neben der Übergabe nach Print besteht hier auch die Möglichkeit, einen Artikel an ein Online-Content Management System (= CMS) zu übergeben. Über ein Kanal-spezifisches Statusstufen-Konzept (mehr dazu unter Statusstufen) wird gesteuert, wie die Inhalte der Ausprägung ganz einfach per 1-Klick zwischen CREATE und dem angebundenen Online-CMS hin- und hergeschickt werden.
Artikel online publizieren
Wurde ein Artikel bzw. eine Ausprägung in CREATE vollständig mit Inhalten befüllt, kann dessen Online-Kanal an ein angebundenes Online-CMS (= Content Management System) exportiert werden.
Je nach Parametrisierung können Inhalte über CREATE auf diversen Plattformen veröffentlicht werden. Mehr dazu unter Kanalsteuerung.
Neben den kanalübergreifenden Metadaten (mehr dazu unter https://peiq.atlassian.net/wiki/spaces/PPSD/pages/765788331/Kanalsteuerung#Kanal%C3%BCbergreifende-Metadaten) müssen nach der Aktivierung des Online-Kanals mittels Online-Toggle (optional) v. a. auch die kanalspezifischen Metadaten (mehr dazu unter https://peiq.atlassian.net/wiki/spaces/PPSD/pages/765788331/Kanalsteuerung#Kanalspezifische-Metadaten-des-Online-Kanals) befüllt werden. Dazu gehören Positionsinformationen wie das Online-Ressort (= Kanalinfo), in welchem der Artikel erscheinen soll, der Veröffentlichungsbeginn bzw. -zeitraum sowie ggf. die Kennzeichnung, ob der Inhalt hinter einer Paywall versteckt werden soll.
Der Online-Toggle wird mit Klick auf den “Publizieren“-Button auch automatisch aktiviert. Eine manuelle Aktivierung vor Publikation ist demnach nicht zwingend notwendig.
Wurden alle notwendigen Informationen hinterlegt, kann der Artikel per Klick auf den “Publizieren“-Button an das Online-CMS überstellt werden, wo er anschließend veröffentlicht wird. Parallel zu diesem Online-Export (mehr dazu unter [0-15] OUTBOUND Online-Export CREATE-Artikel) geschieht in CREATE Folgendes:
Artikel in CREATE zurückstufen
Wurde ein Artikel in CREATE via “Publizieren“-Button bereits weitergestuft, d. h. an ein Online-CMS übergeben (erkennbar am GRÜNEN BALKEN), stehen den Benutzer:innen zwei neue Schaltflächen zur Verfügung, um den Artikel erneut zurückzustufen:
“Depublizieren”: der Inhalt wird in den Status “Depubliziert” (GELBER BALKEN) zurückgestuft
“Erneut bearbeiten”: der Inhalt wird in den Status “Revision” (ORANGENER BALKEN) gestuft
Depublizieren
Um eine via CREATE bereits veröffentlichte Online-Ausprägung zurückzustufen, kann neben der Option “Erneut bearbeiten“ auch der Button “Depublizieren“ gewählt werden. Mit Klick auf diesen werden in CREATE gleichzeitig folgende Änderungen vorgenommen:
Der Kanalstatus der Ausprägung wechselt von dem Status “Publiziert/Online” (GRÜNER BALKEN) hin zu “Depubliziert“ (GERLBER BALKEN) (siehe dazu auch Statusstufen).
Der bzw. die Benutzer:in erhält an der Systemoberfläche eine Meldung, dass der Artikel erfolgreich zurückgestuft bzw. offline genommen werden konnte.
Der mit dem Klick auf den “Publizieren“-Button gesetzte Schreibschutz der Ausprägung wird aufgehoben, sodass der Artikel erneut bearbeitet werden kann.
Die beiden vorher zur Auswahl stehenden Schaltflächen werden durch den “Publizieren“-Button ersetzt.
Erneut bearbeiten
Um eine via CREATE bereits veröffentlichte Online-Ausprägung zurückzustufen, kann neben der Option “Depublizieren“ auch der Button “Erneut bearbeiten“ gewählt werden. Mit Klick auf diesen werden in CREATE gleichzeitig folgende Änderungen vorgenommen:
Der Kanalstatus der Ausprägung wechselt von dem Status “Publiziert/Online” (GRÜNER BALKEN) hin zu “Revision“ (ORANGENER BALKEN) (siehe dazu auch Statusstufen).
Der bzw. die Benutzer:in erhält an der Systemoberfläche eine Meldung, dass der Artikel erfolgreich zurückgestuft bzw. in Revision genommen werden konnte.
Der mit dem Klick auf den “Publizieren“-Button gesetzte Schreibschutz der Ausprägung wird aufgehoben, sodass der Artikel erneut bearbeitet werden kann.
Die beiden vorher zur Auswahl stehenden Schaltflächen werden durch die Buttons “Publizieren“ und “Depublizieren“ ersetzt.
Mit Klick auf die Schaltfläche “Publizieren” wird im Online-CMS stets die aktualisierte Version des Artikels inkl. aller vorgenommenen Änderungen veröffentlicht, wodurch der Kanalstatus der Ausprägung erneut auf “Publiziert / Online” (GRÜNER BALKEN) wechselt.
Verwandte Seiten
Disclaimer
Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ GmbH erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ GmbH übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.