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Nutzer:innen mit dem Recht “Vorlagenbauer” können Bereiche eines Artikels mit der Maus in der Form größer und kleiner skalieren, dass sich dabei auch die Typografie den Proportionen anpasst.

Funktionalitäten der Modifikation der Typografie

  • Proportionale und nichtproportionale Skalierung einstellbar

  • Freies Arbeiten mit unterschiedlichen Schriftgrößen

  • Text-Editor verwenden

Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Beschreibung

In PRINT NGEN ist es möglich, dass ein Bereich durch Ziehen mit gedrückter rechter Maustaste + Shift größer oder kleiner skaliert werden kann. Dabei wird auch die Typografie mit skaliert. Um Spalten- und Zeilenraster noch zu verlassen, muss zusätzlich die Alt-Taste gedrückt werden.

Über die Einschränkung in der dazugehörigen Abbildung wird gesteuert, ob für einen Textbereich die Typografie (z. B. Schriftgröße) proportional mit skaliert werden darf, wenn der Bereich mit gedrückter rechter Maustaste + Shift vergrößert oder verkleinert wird.

Die Definition gilt für das Skalieren mit der rechten Maustaste ausschließlich bei Einzelbereichen, nicht für Container oder gruppierte Elemente.

Modifikation der Typographie.mp4

Diese Funktion wurde eingeschränkt, sodass es nur für die Vorlagenbauer:innen und Customizer möglich ist, einen Bereich inklusive der Typografie proportional zu skalieren.

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Disclaimer

Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ GmbH erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ GmbH übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.

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