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Blattbestimmende Anzeigen können mithilfe von Abgrenzungslinien von redaktionellen Inhalten visuell getrennt werden

Funktionalitäten der Abgrenzungslinien

  • Anzeigen visuell von anderen Inhalten abgrenzen

  • Linien automatisch beim Platzieren generieren

Inhaltsverzeichnis

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Blattbestimmende Anzeigen können mit Linien von redaktionellen Inhalten visuell getrennt werden. Um Linien automatisiert zu vergeben, können passende Anzeigenvorlagen erstellt werden. Zudem ist eine manuelle Vergabe von Linien möglich. Wie die Linien eingerichtet werden, hängt von der MWP Mitwirkungspflichten: [3-11] Abgrenzungen blattbestimmender Anzeigen zum redaktionellen Inhalt ab.

Automatisches Platzieren von Linien an Anzeigen via Anzeigen-Vorlagen

In der Abbildung DefaultFormate#DAnzeige können unterschiedliche Anzeigenvorlagen je nach Anzeigeneigenschaften vergeben werden. An diesen Vorlagen können auch Autobereiche vergeben werden:

Die Autobereiche entsprechen einer Layoutvorlage, also der erstellten Linie.

Wird nun eine Anzeige mit dieser Anzeigenvorlage platziert, so wird auch automatisch die Linie generiert.

Manuelles Vergeben eines Autobereichs

Möchte man manuell an einer Anzeige eine Abgrenzungslinie vergeben, so kann man über das Kontextmenü der Anzeige den passenden Autobereich auswählen:

Das folgende Video gibt einen Einblick in die Zuweisung von Abgrenzungslinien:

https://www.youtube.com/watch?v=LFTUuRfo2_Q

Mitwirkungspflichten

Mitwirkungspflichten: [3-11] Abgrenzungen blattbestimmender Anzeigen zum redaktionellen Inhalt

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Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ GmbH erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ GmbH übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.

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