Diese Mitwirkung gehört zur Dokumentation [1-14] OUTBOUND Ausgaben mit Seiten, Artikel und Bilder (Content-Syndication und E-Paper)
Beschreibung
Beim Modul E-Paper unterscheidet man zwischen zwei automatisierten Workflows:
E-Paper-Produktion: Der Workflow zur E-Paper-Produktion erstellt und aktualisiert zu den Druckprodukten (für Print) die zugehörigen E-Paper-Produkte mit E-Paper-Seiten und -Artikeln. Optional werden die Änderungen an den E-Paper-Produkten auch direkt an eine Destination in der PEIQ Cloud im sFTP-Bereich (sftp://data.peiq.cloud/…) exportiert (Schnittstelle [1-14] OUTBOUND Ausgaben mit Seiten, Artikel und Bilder (Content-Syndication und E-Paper)).
E-Paper-Export: Der Workflow zum E-Paper-Export stellt die Dateien der Schnittstelle [1-14] OUTBOUND Ausgaben mit Seiten, Artikel und Bilder (Content-Syndication und E-Paper) in der PEIQ Cloud im sFTP-Bereich (sftp://data.peiq.cloud/…) zum Abholen durch ein Drittsystem zur Verfügung.
Default-Einstellungen
Für die E-Paper-Produktion gilt per Default:
Im 1-min-Takt läuft ein Workflow für die E-Paper-Produktion
Der Workflow erstellt bzw. aktualisiert zu den Printseiten mit Status=Produziert und E-PaperStatus=FuerProduktion das zugehörige E-Paper-Produkt mit E-Paper-Seiten und -Artikeln.
Die aktualisierten Ausgaben bzw. Seiten mit Artikeln werden auch direkt an eine Destination in der PEIQ Cloud im sFTP-Bereich (sftp://data.peiq.cloud/…) exportiert. Hierbei werden die Daten in ein objektspezifisches Verzeichnis exportiert.
Optional können folgende Anpassungen vorgenommen werden:
Optional kann bei der E-Paper-Produktion der Export ausgeschaltet werden.
Für den E-Paper-Export gilt per Default:
Abends um 21:00 Uhr exportiert ein Workflow noch einmal alle E-Paper-Produkte zum Erscheinungstag morgen an eine Destination in der PEIQ Cloud im sFTP-Bereich (sftp://data.peiq.cloud/…). Hierbei werden die Daten in ein objektspezifisches Verzeichnis exportiert.
Der Export umfasst alle Objekte und Ausgaben.
Die Export-Daten beinhalten pro E-Paper-Produkt
Ein Issue-XML der Ausgabe mit den Seitenreferenzen
Jeweils pro Seite ein Page-XML mit den Artikel- und Bildreferenzen und deren Koordinaten sowie das PDF der Seite
Die auf den Seiten platzierten Bilder in beschnittener Form als JPG- oder PNG-Datei
Optional können folgende Anpassungen vorgenommen werden:
Optional kann der Export aller Objekte und Ausgaben abends um 21:00 Uhr ausgeschaltet werden.
Optional können zusätzlich zum abendlichen Export um 21:00 Uhr objektspezifische Workflows eingeführt werden, die zu einem gewünschten Zeitpunkt alle Ausgaben dieses Objekten für den Erscheinungstag heute oder morgen exportieren (z.B. Export der Vorabendausgaben zu einem früheren Zeitpunkt). Hier werden per Ticket folgende Informationen benötigt:
Um welches Objekt handelt es sich?
Wann soll der Export erfolgen?
Soll der Erscheinungstag heute oder morgen exportiert werden?
Mitwirkung
E-Paper-Produktion: Angabe im JIRA-Task welche Variante konfiguriert werden soll.
E-Paper-Export: Angabe im JIRA-Task welche Variante konfiguriert werden soll.
Default-Werte
Sollte kundenseitig nicht vollständig eingerichtet werden, wird der Default herangezogen.
Testing
Es sind eigenständige kundenseitige Tests in den dafür vorbereiteten Umgebungen durchzuführen. Insbesondere durch das Erstellen und Exportieren eines E-Papers.
Disclaimer
Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ GmbH erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ GmbH übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.