PEIQ Knowledge Base

Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 8 Current »

Es ist ein einheitlicher, ggfs. konsolidierter Datensatz zu übergeben.

Dokumentation: Mitwirkungspflichten: Stammdaten-Import & Stammdaten-Import.

Beschreibung

  • Mandant
    Sollte keine Mandantentrennung vorgesehen sein, ist das Feld nicht auszufüllen.
    Mandanten-ID. Daten müssen exakt mit Mandantenaufstellung übereinstimmen.

  • Code
    Kürzel des Themas, z. B. WEIH (= Weihnachten), WELL (= Wellness), SENIO (= Senioren)

  • Beschreibung
    Langbezeichnung des Themas, z. B. Weihnachten, Wellness, Senioren

Mitwirkung

Bereitstellung der genannten Informationen in folgender Excel:

https://nextcloud.gogolpublishingcloud.com/s/jgZNc5iMGjWertq

Es ist ein einheitlicher, ggfs. konsolidierter Datensatz zu übergeben.

Testing

Es sind eigenständige kundenseitige Tests in den dafür vorbereiteten Umgebungen durchzuführen. Insbesondere die stichprobenartige Kontrolle einzelner Geschäftspartner ist durchzuführen.

Anpassung im Betrieb

Definierte Nutzer haben die Möglichkeit, Stammdaten manuell zu pflegen. Siehe Kund:innenverwaltung/Geschäftspartner:innen

Disclaimer

Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ GmbH erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ GmbH übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.

  • No labels