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Auswahl E-Paper-Ausgaben für den PMG-Export

Beschreibung

Voraussetzung für die Einrichtung des PMG-Exportes ist die Einrichtung des E-Papers, da der PMG-Export auf Grundlage des E-Paper-Produktes erfolgt: Hilfestellung: [2-01-1] Customizing E-Paper und Customizing E-Paper

Mitwirkung

Die Lieferanten-IDs und Quellen-Kürzel für den PMG-Export müssen kundenseitig zunächst selbstständig in den Abbildungen eingepflegt werden (lediglich die Warteschlange wird von PEIQ eingerichtet): Customizing PMG-Export

Default

Wenn keine Werte hinterlegt werden, wird ein von PEIQ ausgewähltes Referenzobjekt verwendet. Per Default werden alle E-Paper-Ausgaben auch an PMG exportiert.

Testing

Es sind eigenständige kundenseitige Tests in den dafür vorbereiteten Umgebungen durchzuführen. Insbesondere wird die Bestätigung benötigt, dass die Daten exportiert werden und dem definierten Format entsprechen.

Änderungen während des Betriebs

Soll eine weitere Ausgabe beim PMG-Export hinzugefügt werden oder sollen nur bestimmte E-Paper-Ausgaben an PMG exportiert werden, muss dies per Customizing angepasst werden. Das Mapping der E-Paper-Ausgaben zu den Quellen-Kürzeln und die Lieferanten-IDs müssen zunächst kundenseitig eingerichtet werden.

Des Weiteren muss eine Warteschlange angepasst werden. Diese Einrichtung übernimmt PEIQ.

Änderungsanfragen, die den PMG-Export betreffen, können über das Servicedesk eingereicht werden.

In folgender Doku ist beschrieben, welche Anpassungen in diesem Fall erforderlich sind: Customizing PMG-Export

Disclaimer

Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der PEIQ GmbH erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die PEIQ GmbH übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.

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