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Ein Mandant in NGen ist die strikte Trennung von Objekten (redaktionell) und Kunden/Produktstrukturen (kfm.). Dh. User haben lediglich Zugriff auf Ihren Mandant und finden keine anderen Inhalte. Alle Inhaltselemente (redaktionell und kaufmännisch) müssen dann einen eindeutigen Mandanten haben und sind immer nur in einem Verfügbar -alternativ als unabh. Kopie. Mithilfe von Mandanten kann in PRINT NGEN der Zugriff auf bestimmte Produktionsdaten innerhalb des Redaktionssystems geregelt werden. Die Frage der Mandantentrennung stellt sich systemübergreifend und damit auch modulübergreifend für die Blattplanung, die Redaktion und kaufmännisches Anzeigensystemdas kaufmännische System für den Werbemarkt. |
Funktionalitäten der Mandantentrennung
Bedeutung eines MandantenZugriffsbeschränkung auf Objekte bzw. Objekttypen innerhalb des Redaktionssystems
Bereichsübergreifende Auswirkung eines Mandanten
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Allgemeine Beschreibung
Die Empfehlung von PEIQ für eine flexiblere, objektübergreifende Darstellung wäre keine Mandantentrennung. Näheres zum weichen Mandantenkonzept kann auf folgender Seite gelesen werden: Weiches Mandantenkonzept.
Mithilfe der Mandantentrennung werden Objekte (redaktionell) und Kund:innen/Produktstrukturen (kfm.) strikt getrennt.
Benutzer:innen haben lediglich Zugriff auf den eigenen Mandanten und dessen Inhalte. Alle Inhaltselemente (redaktionell und kaufmännisch) sollten einen eindeutigen Mandanten haben und sind immer nur in einem Mandanten verfügbar – alternativ als unabhängige Kopie. Benutzer:innen oder Benutzer:innengruppen können den Mandanten über die Benutzerverwaltung zugewiesen werden.
Eine strikte Trennung von Objekten (redaktionell) und Kund:innen/Produktstrukturen (kfm.) hat vor allem die Implikation, dass die Strukturen ebenso getrennt sind.
Das bedeutet, dass die Objekte entweder Mandant A oder Mandant B zugewiesen sind. Eine Überschneidung und damit auch Vererbung in der Blattplanung ist mandantenübergreifend nicht möglich.
Benutzer:innen können sich ebenso nur in Mandant A oder Mandant B bewegen, sodass die Auffindbarkeit von Inhalten eines anderen Mandanten nicht bzw. nur über einen Benutzerwechsel Benutzer:innenwechsel möglich ist.
Im kaufmännischen Bereich sind v. a. Kundendatenstamm“Kundendatenstamm”, Fakturierung“Fakturierung”, Produktstruktur “Produktstruktur” und damit u. a. Rechnungsnummern“Rechnungsnummern”, Vertreterprovisionen “Vertreterprovisionen” und Nummernkreise mandantenabhängig“Nummernkreis”e mandantennabhängig. So kann z. B. eine Belegung mandantenabhängige Preise haben.
Wird keine Mandantentrennung vollzogen, gibt es lediglich die Unterscheidung nach Objekten.
Hier existiert ein einheitlicher Kundenstamm (Vertreterprovisionen Kund:innenstamm (Vertreter:innenprovisionen sind mandantenübergreifend) und eine einheitliche Produktstruktur (eine Belegung hat einen Preis). Es ist aber möglich, im kaufmännischen Bereich verschiedene Rechnungsmandanten und Erlösverteilungen je Rechnungsmandant Rechnungsmandanten anzulegen.
Die Benutzer:innen finden ebenso die Inhalte und Aufträge aller Objekte. Es ist gekennzeichnet, welcher Inhalt/Auftrag welchem Objekt zugehört. Insbesondere hinsichtlich der DSGVO -mäßig ist vermutlich höchstwahrscheinlich zu prüfen, ob die Inhalte und Kundendaten Kund:innendaten des kompletten gesamten Konzerns eingesehen werden dürfen.
Objektübergreifende Vererbungsstrukturen lassen sich in diesem Modell flexibler abbilden, da über alle Objekte hinweg eingesehen und damit auch Inhalte (u. a. ganze Seiten) verwendet werden dürfen.
Die Empfehlung von PEIQ für eine flexiblere, objektübergreifende Darstellung wäre daher keine Mandantentrennung. Sollten Sie rechtlich strikter getrennt sein, wäre die Empfehlung die Mandantentrennung.
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und eingesehen werden dürfen.
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