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Mithilfe von Mandant:innen Mandanten kann in PRINT NGEN der Zugriff auf bestimmte Produktionsdaten innerhalb des Redaktionssystems geregelt werden. Die Frage der Mandantentrennung stellt sich systemübergreifend und damit auch modulübergreifend für die Blattplanung, die Redaktion und das kaufmännische System für den Werbemarkt. |
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Zugriffsbeschränkung auf Objekte bzw. Objekttypen innerhalb des Redaktionssystems
Strikte Trennung von Objekten (redaktionell) und Kund:innen/Produktstrukturen (kaufmännisch)
Bereichsübergreifende Auswirkung eines Mandanten
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Allgemeine Beschreibung
Die Empfehlung von PEIQ für eine flexiblere, objektübergreifende Darstellung wäre keine Mandantentrennung. Näheres zum weichen Mandantenkonzept kann auf folgender Seite gelesen werden: Weiches Mandantenkonzept.
Mithilfe der Mandantentrennung werden Objekte (redaktionell) und Kund:innen/Produktstrukturen (kfm.) strikt getrennt.
Benutzer:innen haben lediglich Zugriff auf den oder die eigene:n Mandant:in eigenen Mandanten und dessen bzw. deren Inhalte. Alle Inhaltselemente (redaktionell und kaufmännisch) sollten einen eindeutigen Mandanten haben und sind immer nur in einem Mandanten verfügbar – alternativ als unabhängige Kopie. Benutzer:innen oder Benutzer:innengruppen können den Mandanten über die Benutzerverwaltung zugewiesen werden.
Eine strikte Trennung von Objekten (redaktionell) und Kund:innen/Produktstrukturen (kfm.) hat vor allem die Implikation, dass die Strukturen ebenso getrennt sind.
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Wird keine Mandantentrennung vollzogen, gibt es lediglich die Unterscheidung nach Objekten.
Hier existiert ein einheitlicher Kund:innenstamm (Vertreter:innenprovisionen sind mandantenübergreifend) und eine einheitliche Produktstruktur (eine Belegung hat einen Preis). Es ist aber möglich, im kaufmännischen Bereich verschiedene Rechnungsmandant:innen und Rechnungsmandanten und Erlösverteilungen je Rechnungsmandanten anzulegen.
Die Benutzer:innen finden ebenso die Inhalte und Aufträge aller Objekte. Es ist gekennzeichnet, welcher Inhalt/Auftrag welchem Objekt zugehört. Insbesondere hinsichtlich der DSGVO ist höchstwahrscheinlich zu prüfen, ob die Inhalte und Kund:innendaten des gesamten Konzerns eingesehen werden dürfen.
Objektübergreifende Vererbungsstrukturen lassen sich in diesem Modell flexibler abbilden, da über alle Objekte hinweg Inhalte (u. a. ganze Seiten) verwendet und eingesehen werden dürfen.
Die Empfehlung von PEIQ für eine flexiblere, objektübergreifende Darstellung wäre daher keine Mandantentrennung. Sollen rechtlich striktere Maßnahmen greifen, wäre die Empfehlung die Mandantentrennung.
Note |
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Diese Entscheidung ist für PEIQ sehr zentral und wichtig, da die Einführung einer Mandantentrennung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr oder nur mit massivem Aufwand und damit mit deutlicher Projektverzögerung einherginge. |
Verwandte Seiten
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