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Status
colourRed
titleWork in progress

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Zum Einrichten des Moduls CREATE wird eine ein Auflistung der Agenturen , über welche Bilder bereitgestellt werden, benötigt. Diese ist in tabellarischer Form mit folgenden Informationen bereitzustellen:

  • Name der Agentur

Mitwirkung

Bitte füllen Sie folgende Excel mit den hier genannten Informationenbenötigt.
Standardmäßig werden die für NGEN angelieferten Agenturen aus der Mitwirkungspflicht Mitwirkungspflicht: Agenturimport übernommen.

PEIQ empfiehlt, die Agenturen aus NGEN für CREATE zu übernehmen. Sollen diese abweichen, ist dies explizit vom Kunden zu nennen und anzuliefern.

Mitwirkung

Angabe, ob die Agenturen aus NGEN für CREATE übernommen werden sollen. Direkt im Jira Task mit Ja/Nein. Sollen andere Agenturen für CREATE verwendet werden, bitte in der folgenden Excel-Datei anliefern:

https://docs.google.com/spreadsheets/d/1Q2VlSsK2ycGLVwtRJHyP0OXdEeRljJDaI4mnjD7xOYg/edit?usp=sharing

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Es sind eigenständige kundenseitige Tests in den dafür vorbereiteten Umgebungen durchzuführen. Insbesondere ist zu testen, dass alle benötigten Informationen Agenturen in der benötigten Form vorhanden und den richtigen Objekten zugeordnet CREATE vorhanden sind.

Default

Es wird kein Default werden die in NGEN definierten Agenturen hinterlegt.

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Für die vorliegende Systemübersicht/Publikation behalten wir uns alle Rechte vor. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der multicom GmbH erlaubt. Wir behalten uns vor, die Systemübersicht/Publikation jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu erweitern. Die vorliegenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Die multicom GmbH übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie für Fehler und/oder unvollständige Angaben in der Systemübersicht/Publikation, mit Ausnahme von vorsätzlich falschen oder arglistig verschwiegenen Angaben. Da unsere Software laufend weiter entwickelt wird, handelt es sich bei den vorliegenden nur um allgemeine Angaben. Es handelt sich weder um eine Zusicherung von Mindestvertragsinhalten, noch um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB.